München/Berlin. Der Münchner Bundestagsabgeordnete und außenpolitische Sprecher der AfD, Petr Bystron, kann sich über einen juristischen Erfolg freuen. Das Landgericht München untersagte dem „Deutschlandradio“ jetzt bei Strafe, weiterhin über Bystron zu verbreiten, er habe „2020 mehreren Störern aus der rechten Verschwörungstheorieecke einen Zugang zum Reichstag verschafft“. Dies hatte der Sender in einem Interview mit Bystrons Parteifreund Gottfried Curio behauptet, der der Unterstellung des Senders nicht nachdrücklich genug entgegengetreten war.
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Bystron wollte den Vorwurf des „Deutschlandradios“ nicht auf sich sitzen lassen und strebte unter Inanspruchnahme einer Münchner Medienrechtskanzlei einstweilige Verfügung an. Das Münchner Gericht gab dem nun statt: bei Androhung eines Ordnungsgeldes bis zu 250.000 Euro oder einer Ordnungshaft von bis zu sechs Monaten für jede Zuwiderhandlung wurde dem Sender nun untersagt, im Hinblick auf Bystron zu äußern, „das ist derselbe, der 2020 mehreren Störern aus der rechten Verschwörungstheorieecke einen Zugang zum Reichstag verschaffte“. Die angefallenen Prozeßkosten hat das „Deutschlandradio“ zu tragen.
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Bystron äußerte sich in einer Presseerklärung zufrieden, mahnt aber zur Wachsamkeit: „Es ist wichtig, diesen fortgesetzten Lügen des Mainstreams Einhalt zu gebieten. Sie schaffen sich sonst mit der tausendfach Wiederholung dieser Lügen eine eigene Realität.“ Zumindest mit Blick auf seinen eigenen Fall ist der AfD-Abgeordnete aber erst einmal erleichtert: „Zum Glück funktioniert unser Justizsystem in Teilen noch.“ (rk)
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