Sechseinhalb Jahre danach: Hohe Haftstrafen für Islamisten-Anschlag von Nizza

14. Dezember 2022
Sechseinhalb Jahre danach: Hohe Haftstrafen für Islamisten-Anschlag von Nizza
International
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Foto: Symbolbild

Nizza/Paris. In Frankreich ging ein Massenprozeß zu Ende: sechseinhalb Jahre nach dem verheerenden Terroranschlag von Nizza, bei dem am 14. Juli 2016 der Tunesier Mohamed Lahouaiej Bouhlel auf der Flaniermeile Promenade des Anglais mit einem Lastwagen in eine Menschenmenge gerast war, ist jetzt das Urteil gesprochen worden. Ein Mittäter wurde am Dienstagabend in Paris wegen Mitgliedschaft in einer terroristischen Vereinigung verurteilt, ebenso ein weiterer der acht als Handlanger und Unterstützer geltenden Angeklagten.

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Bei dem Anschlag waren 86 Menschen ums Leben gekommen, darunter auch zwei Schülerinnen und eine Lehrerin aus Berlin. Mehr als 200 Menschen wurden verletzt. Der Haupttäter wurde nach der Tat erschossen. Das Gericht hielt es für erwiesen, daß der Terrorakt aus einer islamistischen Gesinnung heraus begangen wurde, obschon sich konkrete Verbindungen zur Terrormiliz „Islamischer Staat“ (IS) nicht nachweisen ließen.

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Die beiden zu 18 Jahren Haft verurteilten Angeklagten wußten laut Staatsanwaltschaft um die Gesinnung ihres Komplizen und daß er in der Lage sei, einen Anschlag zu begehen. Auch sollen sie in die Suche nach einer Waffe eingebunden gewesen sein.

Das Gericht verhängte zudem zwölf Jahre Haft für den Mann, der dem Attentäter die Schußwaffe besorgt hatte, die dieser beim Anschlag benutzte. Die weiteren fünf Beschuldigten, die laut Urteil ebenfalls in die Beschaffung der Pistole oder einer weiteren Waffe involviert waren, sollen zwischen zwei und acht Jahre hinter Gitter.

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Für Anwältin Alexandra de Brossin de Méré, die in den Verfahren die Mütter einer der getöteten Berliner Schülerinnen sowie die der Lehrerin vertritt, ist das Urteil akzeptabel. „Für die Zivilparteien und die Opferfamilien ist das ein schönes Signal, daß die Justiz sich mit so viel Ernsthaftigkeit damit befaßt hat und getan hat, was sie tun konnte, in so einer so schwierigen Lage“, sagte sie der dpa.

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Seit September hatte das Pariser Spezialgericht den Anschlag von Nizza aufgerollt. Mehr als 2000 Angehörige und Opfer traten als Nebenkläger auf. Über mehrere Wochen hinweg berichteten sie vor Gericht von ihren Erinnerungen. (mü)

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Ein Kommentar

  1. Peter Lüdin sagt:

    Gegen eine Einwanderungsgesellschaft hätte wohl niemand etwas, wenn man endlich mal aussuchen würde wer kommen darf. Ein Mindestmass an Grundbildung wäre schonmal nicht schlecht. Und warum müssen es immer nur Muslime sein? Wie wäre es mal mit Ostasien (sofern da noch einer kommen will), oder Südamerika? Da gäbe es bestimmt eine ganze Reihe von qualifizierten Menschen, die gerne kämen und keine Probleme damit hätten, wenn ihre Töchter am Schwimmunterricht teilnähmen.

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