Wegen Leugnung von Kriegsverbrechen: Leipziger Top-Juristin warnt vor Gesinnungjustiz

28. Oktober 2022

Leipzig/Berlin. Die jüngst vom Bundestag ohne öffentiche Anhörung gegen die Stimmen von AfD und Linksfraktion beschlossene Verschärfung des „Volksverhetzungs“-Paragraphen sorgt auch unter Juristen für Widerspruch. Jetzt hat die Leipziger Strafrechtsprofessorin und sächsische Verfassungsrichterin Prof. Elisa Hoven in einem Gastkommentar für die „Welt“ deutliche Kritik angemeldet und vor einer Politisierung der Justiz gewarnt.

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Sie bezeichnet die Neufassung des Paragraphen 130 StGB, die künftig auch das Leugnen von Kriegsverbrechen unter Strafe stellt, als „nicht weniger als eine kleine Revolution im Strafrecht“. Problematisch sei an der neuen Strafbewehrung, „daß sie das Leugnen oder Verharmlosen etwa von Kriegsverbrechen bestraft, die noch von keinem Gericht als solche festgestellt wurden“. Die Klärung, ob ein Delikt überhaupt stattgefunden habe oder ein „Kriegsverbrechen“ ist, sei bislang Aufgabe des Internationalen Strafgerichtshofes – mit gutem Grund: „Der Nachweis völkerrechtlicher Verbrechen ist hochkomplex.“ „Wie ein deutsches Amtsgericht diese Aufgabe bewältigen soll, ist mir ein Rätsel“, schreibt die Leipziger Juristin und erinnert an bekannte Propagandalügen der jüngeren Vergangenheit, etwa die bekannte „Brutkastenlüge“ im Vorfeld des Irakkrieges 1991.

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Interessant sei auch, wie das neue Recht „mit der Arbeit von internationalen Strafverteidigern umgehen will, die im Sinne ihrer Mandanten im Verfahren die Kriegsverbrechen bestreiten oder zumindest relativieren“.

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In Deutschland stehe dank der Neuformulierung des Paragraphen 130 künftig jede kritische Auseinandersetzung über Kriegsverbrechen „unter dem Damoklesschwert strafrechtlicher Verfolgung“. Der Gesetzgeber müsse „dringend nachbessern“, weil die grundsätzliche Frage zur Debatte stehe, „wie politisch unser Strafrecht sein soll“, zu deutsch: wie weit das Gesinnungsstrafrecht noch gehen soll. (se)

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2 Kommentare

  1. Meyer sagt:

    Da bin ich ja mal gespannt,ob demnächst Türken für die Leugnung des Völkermordes an den Armeniern angeklagt werden .Aber wie ich unsere abgemerkelte Justiz einschätze wird diese hier wieder beide Augen zudrücken und sich lieber an vermeintlich deutschen „Rechten “ austoben .

  2. Eine Leserin sagt:

    Schon davor bedeutete der § 130 StGB Gängelung und Herabwürdigung des Bürgers.
    Denn er wird sehr willkürlich eingesetzt!!!
    Und man kommt aus der Geschichte nicht mehr heraus, weil der Paragraph so weit gefasst und so diffus verfasst ist. Wenn es zur Einstellung des Verfahrens kommt, kann es ganz leicht wieder aufgenommen werden, was wie ein Maulkorb wirkt. Und verurteilt wird auch munter drauf los, was eine Eintragung ins Fürhungszeugnis zur Folge hat.
    Dass hier sämtliche Politiker die Leute, die gegen die Impfpflicht protestiert haben, als „Nazis“ und „Antisemiten“ hingestellt hat, hat nicht zu deren Anklage und Verurteilung geführt.
    Hans-Georg-Maaßen hat darauf hingewiesen, dass sogar das Recht auf Briefgeheimnis verletzt werde.
    Das Recht auf Meinungsfreiheit wird damit absichtlich untergraben. Ich halte es für ein Unrecht, ethnische und religiöse Gruppen nicht kritisieren zu dürfen, gerade dann, wenn jene öffentlich und politisch agieren.

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