Berlin/Dubai. Die deutsche Zensur will jetzt auch im Ausland zuschlagen: das Bundesamt für Justiz (BfJ) hat Bußgelder in Millionenhöhe gegen den Messengerdienst Telegram verhängt – wegen Verstößen gegen das deutsche Netzwerkdurchsetzungsgesetz (NetzDG). Insgesamt zwei Bescheide gegen das Unternehmen summieren sich auf 5,125 Millionen Euro.
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Stein des Anstoßes für die deutsche Justiz ist, daß sich Telegram bislang weigert, die in Deutschland üblichen – außerordentlich strengen – Gesetze zur sogenannten „Haßkriminalität“ umzusetzen, wie sie im NetzDG festgelegt sind. Dabei ist allgemein bekannt, daß es sich dabei nicht zwangläufig um Haß-Delikte handeln muß – mißliebige und dissidente Inhalte genügen vollauf, um die deutsche Justiz auf den Plan zu rufen.
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Das Bundesamt wirft Telegram vor, in den Jahren 2020 und 2021 gegen die Pflicht zur Vorhaltung gesetzeskonformer Meldewege verstoßen zu haben. Außerdem habe Telegram keinen Zustellungsbevollmächtigten mit einer ladungsfähigen Anschrift in Deutschland benannt, damit deutsche Gerichte und Behörden Schriftstücke mit rechtsverbindlicher Wirkung zustellen können. Die Behörde ahndet den Verstoß gegen die Pflicht zur Bereithaltung der Meldewege mit einem Bußgeld in Höhe von 4,25 Millionen Euro. Und 875.000 Euro Bußgeld will die Justiz wegen der Nichtbenennung des Zustellungsbevollmächtigten von Telegram haben.
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Das Bundesamt erklärte, man habe seit April 2021 mehrfach versucht, Anhörungsschreiben am Firmensitz von Telegram in Dubai zuzustellen. Aber: „Trotz Unterstützung durch die zuständigen Behörden in den Vereinigten Arabischen Emiraten im Wege der internationalen Rechtshilfe ist das nicht gelungen.“ Im März 2022 habe das Amt deshalb die öffentliche Zustellung beider Anhörungsschreiben im Bundesanzeiger vorgenommen. Daraufhin hin meldete sich eine deutsche Anwaltskanzlei beim Bundesamt im Namen von Telegram und nahm zu den Anhörungsschreiben Stellung. Durch die Stellungnahme hätten die Vorwürfe nicht entkräftet werden können, erklärte das BfJ. Deshalb habe man die Bußgeldbescheide erlassen.
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Bundesjustizminister Buschmann (FDP) zeigt wenig Verständnis für die Nichtzustellbarkeit behördlicher Schreiben an Telegram. Den „gesetzlichen Vorgaben und dieser Verantwortung kann man sich nicht durch den Versuch der Nichterreichbarkeit entziehen“, behauptet Buschmann. Was sein Ministerium tun will, wenn Telegram weiterhin unerreichbar ist und auch das Millionen-Bußgeld nicht zahlt, ließ er offen. Telegram gilt bislang als gangbare Alternative zu sozialen Medien wie Facebook oder Twitter, die sich den in den westlichen Ländern üblichen Zensurvorgaben längst untergeordnet haben. (rk)
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