Berlin/Karlsruhe. In Berlin wird eine komplette Wiederholung der Wahl vom September 2021 immer wahrscheinlicher. Jetzt äußerte sich zu der Wahlfarce auch Peter Müller, Richter am Bundesverfassungsgericht (zuvor CDU-Ministerpräsident und Justizminister des Saarlandes). Er schrieb in einem FAZ-Podcast: „Also, wenn sich das so darstellt, wie das den Medien so zu entnehmen ist, dann dürfte das ein einmalig gelagerter Fall sein (…) Da werden ja Verhältnisse geschildert (zum Ablauf des gesamten Wahltages in Berlin) (…) so etwas hätte man sich vor einigen Jahrzehnten vorstellen können, in einem diktatorischen sogenannten Entwicklungsland, aber doch nicht mitten in Europa, mitten in Deutschland.“
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„Vergleichbare Abläufe“ hätten in dieser Form „noch nie in Deutschland stattgefunden“, schreibt Müller.
Aktueller Sachstand ist, daß der Berliner Verfassungsgerichtshof am 16. November seine Entscheidung über eine mögliche Wahlwiederholung verkünden wird. Damit steht auch fest, wann Berlin erneut wählen müßte: Mitte Februar. Die Wahlwiederholung muß spätestens 90 Tage nach der Verkündung der Entscheidung erfolgen.
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Die Wahl in Berlin war von massiven organisatorischen Pannen überschattet gewesen, beim Verfassungsgericht waren zahlreiche Beschwerden eingegangen. Jüngst deutete das Berliner Verfassungsgericht an, daß es eine Wahlwiederholung verfassungsrechtlich für notwendig erachte. Gerichtspräsidentin Selting sagte dabei, es habe „eine Vielzahl von Wahlfehlern“ gegeben, die auch mandatsrelevant gewesen seien. (rk)
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