Berlin. Das Trauerspiel um das Berliner Wahl-Desaster im September 2021 geht in die nächste Runde – und läßt die rot-rot-grün regierte Bundeshauptstadt alt aussehen: eine komplette Neuwahl wird immer wahrscheinlicher.
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Das Berliner Verfassungsgericht beschäftigte sich jetzt fast ein Jahr mit der Berliner Katastrophenwahl – die Unregelmäßigkeiten waren massiv und gravierend. Wahllokale hatten zum Teil weit über 18 Uhr hinaus geöffnet, zum Teil fehlte es an Wahlzetteln, mancherorts mußten die Wähler mehrere Stunden lang anstehen, ehe sie ihre Stimme abgeben konnten. Es handelte sich auch nicht um Einzelfälle, sondern um ein flächendeckendes Versagen der Wahlbehörden. Jetzt entschied die Präsidentin des Berliner Verfassungsgerichts, Ludgera Selting: „Die Wahlen waren so unzureichend vorbereitet, daß ein Gelingen von Anfang an gefährdet war.“
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Wichtiger noch: die Unregelmäßigkeiten waren so massiert, daß sie „mandatsrelevant“ waren – das heißt: bei einer korrekt durchgeführten Wahl wäre womöglich ein anderes Wahlergebnis herausgekommen. Nur eine Wahlwiederholung könne nun einen verfassungskonformen Zustand herbeiführen, erklärt das Gericht, das in den kommenden 90 Tagen ein Urteil fällen wird. Das hieße: Neuwahlen.
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Eine schallendere Ohrfeige für die Berliner Stadtverwaltung ist schwer vorstellbar. (st)
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