Leipzig. Verwaltungsgerichte sind für alle Streitfälle in Verwaltungsfragen zuständig. In Leipzig ist das nicht so. Das dortige Verwaltungsgericht ist de facto fast ein reines Asyl-Gericht.
Abonniere jetzt:
>> Die starke Stimme für deutsche Interessen <<
Dazu gibt es erstaunliche Zahlen: die klassischen Ressorts wie das Bau- oder Schulrecht haben in Leipzig im laufenden Jahr insgesamt zu mehr als 130 neuen Vorgängen geführt. Im gleichen Zeitraum sind am Leipziger Verwaltungsgericht sage und schreibe 859 neue Verfahren in Sachen Asyl eröffnet worden – in nur sechs Monaten.
Abonniere jetzt:
>> Die starke Stimme für deutsche Interessen <<
Schon in den beiden Jahren zuvor hatte das Gericht jeweils um die 1500 Asyl-Verfahren auf dem Tisch. Und das könnte erst die Spitze des Eisbergs sein. Denn in Deutschland leben derzeit knapp 300.000 ausreisepflichtige Ausländer, die überwiegend geduldet werden. Kommt es zur Ausweisung oder zur Abschiebung, wird in aller Regel von den Betroffenen dagegen geklagt – die Verfahrenskosten trägt ja der deutsche Steuerzahler. Auf die deutschen Verwaltungsgerichte wartet hier womöglich noch viel Arbeit. (rk)
Fordern Sie hier ein kostenloses Leseexemplar des Deutschen Nachrichtenmagazins ZUERST! an oder abonnieren Sie hier noch heute die Stimme für deutsche Interessen!
Folgen Sie ZUERST! auch auf Telegram: https://t.me/s/deutschesnachrichtenmagazin
In Deutschland hat das Asylrecht Verfassungsrang – Asylbewerber, deren Anträge auf Asyl abgelehnt wurden, können vor den Verwaltungsgerichten dagegen klagen. Das gibt es sonst nirgends auf der Welt! In Frankreich bspw. besteht diese Möglichkeit nicht, abgelehnte Asylbewerber haben dort lediglich ein Einspruchsrecht, wie etwa bei einem Bußgeldbescheid.
Während des Verwaltungsgerichtsverfahrens, welches (im Normalfall) mehrere Monate dauert, hat ein Asylforderer Anspruch auf Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz. Und bereits das Wort „Asyl“ bei der Einreise genügt, um in unserem Deutscher-Michel-Staat die Geldquellen sprudeln zu lassen. Da wundert es nicht, daß auch diejenigen nach Deutschland kommen – dem Asylparadies par excellence -, die genau wissen, daß sie nach der Rechtslage keinen Anspruch auf Asyl haben. Durch die Großzügigkeit des deutschen Staates gegenüber Fremden – man muß schon sagen durch dessen Dusseligkeit – gehen dem Fiskus im Jahr etliche Milliarden Euro verloren, die dann für die Beseitigung von Problemen im eigenen Lande fehlen.
Ein Ausweg aus diesem Deutschland benachteiligenden Zustand könnte vielleicht sein – ich bin allerdings kein Jurist -, unserem Asylrecht seinen Verfassungsrang zu entziehen und es mit einem Einspruchsrecht ohne Klagemöglichkeit vor den Gerichten auszustatten, wie es in Frankreich – und garantiert nicht nur dort – praktiziert wird!