Die Klima-Diktatur nimmt Konturen an: In der Schweiz künftig saftige Strafen für „Heiz-Sünder“

7. September 2022
Die Klima-Diktatur nimmt Konturen an: In der Schweiz künftig saftige Strafen für „Heiz-Sünder“
Kultur & Gesellschaft
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Foto: Symbolbild

Bern. Die Corona-Schikanen waren gestern – aber jetzt steht der Klima-Wahnsinn bevor. Er eröffnet den Regierenden ganz neue Möglichkeiten der Repression. Die Schweiz prescht vor. Mit Politikern wie Lauterbach, Söder und Co. können aber auch die Deutschen ziemlich sicher sein, daß die Repressionsschraube schon bald wieder kräftig angezogen wird.

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In der Schweiz werden „Klima-Sünder“ künftig hart bestraft. Wer es im Fall einer Gas-Krise in seiner Wohnung wärmer als 19 Grad hat oder das Wasser im Pool zu sehr wärmt, der muß bei den Eidgenossen in Zukunft mit einer harten Strafen rechnen: das Schweizer Bundesgesetz über die wirtschaftliche Landesversorgung sieht hohe Geldstrafen vor – und für ganz schlimme „Heiz-Sünder” sogar bis zu drei Jahre Haft.

Konkret schreibt das Schweizer Gesetz vor: in mit Gas beheizten Gebäuden dürften die Innenräume höchstens auf 19 Grad geheizt werden, Warmwasser darf nur noch auf 60 Grad erwärmt werden. Heizstrahler oder Warmluftzelte sind dann verboten, ebenso der Betrieb einer Sauna und das Einlassen oder Aufwärmen von Schwimmbecken.

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Wer diese Vorgaben mißachtet, dem droht eine Freiheits- oder Geldstrafe. Bei vorsätzlichem Handeln ist eine Freiheitsstrafe von bis zu drei Jahren oder Geldstrafe möglich. Selbst bei fahrlässigen Verstößen gegen die Maßnahmen ist eine Geldstrafe von bis zu 180 Tagessätzen denkbar.

Diese Vorgaben und die angedrohten Strafen sorgen jetzt in der Schweiz für heftige Debatten: schon die Frage, ob am richtigen Ort gemessen wurde – an einer Außenwand ist es eher kühler als an einer Innenwand –, könnte die eidgenössischen Gerichte im nächsten Winter auf Trab halten.

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Auch die schon von der Corona-„Pandemie“ her bekannte Denunziantenmentalität dürfte unter den Vorzeichen des künftigen Energiesparzwangs erneut ungute Urständ feiern – denn ohne die Anzeige besonders eifriger Mitbürger werden die Behörden kaum vorstellig. Zwar will Wirtschaftsminister Guy Parmelin keine „breit angelegte Jagd auf Heiz-Sünder“ starten. Es soll allerdings „punktuelle Kontrollen” geben, ob womöglich das Badewasser zu warm ist. (mü)

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2 Kommentare

  1. Mark sagt:

    Nette Drohgebärde in feinstem Politkauderwelsch, der sich prima auslegen lässt. Also – im Fall einer Gaskrise. Woher weiss der Schweizer Normalbürger/Unternehmer, dass eine solche ernsthaft besteht? Und wann ist man „ein-ganz-schlimmer-Heizsünder?“ Und wer soll all diesen Blödsinn kontrollieren? Mit Denunzianten und post-inquisitorischen Amtsträgern ist das auch so eine Sache. Denn irgendwann fliegen ihnen ihre Massnahmen gehörig um die Ohren. Es ist ja nicht so, dass man als Bürger nur hilflos ausgeliefert wäre, wie es die Politbonzen gerne hätten…

  2. […] In der Schweiz werden „Klima-Sünder“ künftig hart bestraft. Wer es im Fall einer Gas-Krise in seiner Wohnung wärmer als 19 Grad hat oder das Wasser im Pool zu sehr wärmt, der muß bei den Eidgenossen in Zukunft mit einer harten Strafen rechnen: das Schweizer Bundesgesetz über die wirtschaftliche Landesversorgung sieht hohe Geldstrafen vor – und für ganz schlimme „Heiz-Sünder” sogar bis zu drei Jahre Haft. Konkret schreibt das Schweizer Gesetz vor: in mit Gas beheizten Gebäuden dürften die Innenräume höchstens auf 19 Grad geheizt werden, Warmwasser darf nur noch auf 60 Grad erwärmt werden. Heizstrahler oder Warmluftzelte sind dann verboten, ebenso der Betrieb einer Sauna und das Einlassen oder Aufwärmen von Schwimmbecken. (Weiterlesen) […]

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