Berlin. Seit Monaten schon stimmen Politiker und Medien die Bevölkerung auf die Wiederkehr der Corona-Schikanen spätestens im Herbst ein. Diese nehmen jetzt Gestalt an.
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FDP-Bundesjustizminister Buschmann machte nun klar, daß die allgemeine Maskenpflicht in der neuen Corona-Verordnung, die nach der parlamentarischen Sommerpause im September verabschiedet werden soll, wohl als erste Maßnahme wieder aus dem Hut gezaubert wird: „Die Wirksamkeit von Masken für den Einzelnen in Innenräumen ist unstreitig“, suggeriert der Minister. „Deswegen wird eine Form der Maskenpflicht in Innenräumen in unserem Konzept sicher eine Rolle spielen“, sagte Buschmann.
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Er sei guter Dinge, „daß wir Ende des Monats ein Konzept haben, das wir dann im August mit den Ländern besprechen, und im September bringen wir die Änderung des Infektionsschutzgesetzes durch das Parlament“. Der Vorschlag werde klare und verständliche Regeln schaffen, die „grundrechtsschonend, also verhältnismäßig“ seien.
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Allgemeine Maskenpflichten für Veranstaltungen oder beim Einkaufen gelten seit Anfang April nicht mehr, sehr wohl hingegen in Fernzügen, öffentlichen Verkehrsmitteln und in Flugzeugen. In den Augen vieler Kritiker ist der Maskenzwang vor allem ein Mittel zur Disziplinierung der Bevölkerung; ihre Wirksamkeit bei der Corona-Bekämpfung ist äußerst umstritten. (st)
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