Waren/Müritz. Das Amtsgericht Waren hat jetzt einen jungen Afghanen wegen der Vergewaltigung eines elfjährigen Mädchens zu einer Bewährungsstrafe verurteilt. Die Tat fand bereits im Januar statt. Der Täter wird auf 16 Jahre geschätzt – eine verbindliche Altersfeststellung etwa durch Röntgen des Handknochens halten die deutschen Behörden bekanntlich für unzumutbar – und kam als „unbegleiteter Flüchtling“ aus Afghanistan nach Deutschland.
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Der Fall wurde ein halbes Jahr nach der Vergewaltigung des Mädchens im Schloßgarten in Neustrelitz, Mecklenburg-Vorpommern, rechtskräftig abgeschlossen. Wie ein Sprecher des zuständigen Amtsgerichtes mitteilte, wurde der jugendliche Täter zu einem Jahr Bewährungsstrafe verurteilt und befindet sich wieder auf freiem Fuß.
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Der junge Mann und das Mädchen sollen sich „lose“ gekannt haben. Er war nach dem Vorfall in U-Haft genommen worden. Die Freiheitsstrafe wurde für zwei Jahre zur Bewährung ausgesetzt. Laut „Bild“-Zeitung soll der Täter als „unbegleiteter Flüchtling“ nach Deutschland gekommen sein. Zuletzt habe er in einer Unterkunft in Neustrelitz gewohnt. (rk)
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Im Interregnum des 13. Jahrhunderts versagte die offizielle Justiz völlig. Es bildeten sich daraufhin sogenannte Feme-Gerichte (geheime Gerichte von Bürgern). Die Verhandlungen waren nicht öffentlich, die Gerichts-Mitglieder waren maskiert. Gewalttäter wurden sehr hart bestraft, es gab viele Todesurteile. Aber so gelang es, der weit verbreiteten Gewalt- und Schwerkriminalität Herr zu werden!
Und eine Abschiebung kommt natürlich nicht in Betracht.
Vergewaltigung kann in Afghanistan in besonders schweren Fällen mit der Todesstrafe geahndet werden.