Düsseldorf. Das Corona-Regime ist noch lange nicht Geschichte – und seine Aufarbeitung hat noch nicht einmal begonnen. Davon legt ein aktuelles Urteil des Verwaltungsgerichts Düsseldorf Zeugnis ab.
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Dieses gab jetzt der Schulbehörde recht, die eine maßnahmen-kritische Lehrerin während der „Pandemie“ suspendiert hatte. Die 33jährige Pädagogin hatte im vergangenen Dezember wiederholt die zweimal wöchentlich vorgeschriebenen Pooltests in ihrer Klasse vorsätzlich nicht korrekt ausgeführt. Zudem soll sie die Maskenpflicht im Schulgebäude mißachtet und die Einhaltung der Maskenpflicht durch ihre Schüler nicht konsequent überwacht haben.
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Die Lehrerin habe trotz mehrfacher Ermahnungen ihr Verhalten nicht geändert, hieß es vom Gericht. Daraufhin war sie am 26. Januar von der Schulbehörde suspendiert worden. Ob sie ihren Job endgültig verliert, wird in einem Disziplinarverfahren entschieden. Die Entscheidung kann die Lehrerin noch beim Oberverwaltungsgericht in Münster anfechten. (st)
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