Einrichtungsbezogene Impfpflicht: Erste Beschäftigungsverbote in Brandenburg

15. Juli 2022
Einrichtungsbezogene Impfpflicht: Erste Beschäftigungsverbote in Brandenburg
Kultur & Gesellschaft
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Foto: Symbolbild

Potsdam. Corona ist mitnichten vom Tisch. Das macht schlaglichtartig ein Fall aus Brandenburg deutlich – dort erhielten jetzt erstmals zwei ungeimpfte Beschäftigte in der Pflegebranche Beschäftigungsverbot im Rahmen der „einrichtungsbezogenen Impfpflicht“.

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Die Kreisverwaltung Oder-Spree begründete die Entscheidung auch damit, daß die betroffenen Mitarbeiter weder die geforderten Impfnachweise vorlegen konnten noch signalisiert hätten, sich impfen zu lassen. Zudem liege keine Gefährdung der Versorgungssicherheit vor, da die Einrichtung geeignetes Ersatzpersonal gefunden habe. Somit bestehe kein Grund für eine weitere Ausnahme von der Impfpflicht.

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Die einrichtungsbezogene Corona-Impfpflicht gilt bundesweit seit dem 15. März 2022. Gesundheits- und Pflegeeinrichtungen sind gesetzlich dazu verpflichtet, Mitarbeiter, die als „nicht immunisiert“ gelten, dem Gesundheitsamt zu melden. In Brandenburg wurden bis Ende Juni 8.655 Mitarbeiter in diesem Zusammenhang gemeldet. Bislang kam es noch in keinem Fall zu einem Beschäftigungsverbot.

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Ob Tätigkeits- oder Betretungsverbote ausgesprochen werden, liegt im Ermessen der Gesundheitsämter. Die „Sicherstellung der gesundheitlichen und pflegerischen Versorgung in allen Regionen“ habe dabei oberste Priorität, hatte Brandenburgs Gesundheitsministerin Ursula Nonnemacher (Grüne) vor Inkrafttreten der Teil-Impfpflicht erklärt.

Die gesundheitspolitische Sprecherin der AfD-Fraktion im Landtag Brandenburg, Dr. Daniela Oeynhausen, äußerte sich empört über die Betretungsverbote für die beiden Pflegemitarbeiter. Sie verweist dabei auf eine Plenumssitzung der Regierungskoalition, die die einrichtungsbezogene Impfpflicht im Juni „de facto ausgesetzt“ habe. Sie forderte das zuständige Gesundheitsamt dazu auf, „die Beschäftigungsverbote sofort zurückzunehmen.“

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Angesichts des bereits vor der Corona-Krise bestehenden Personalmangels warnte Dr. Hans-Christoph Berndt, Vorsitzender der AfD-Fraktion im Landtag Brandenburg, vor einer Verschärfung des Pflegenotstands und forderte die Aussetzung der einrichtungsbezogenen Impfpflicht. (rk)

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Ein Kommentar

  1. Claus sagt:

    Wie ist das noch einmal im Gastgewerbe?
    Wegen Corona-Auflagen sind viele abgewandert und nun findet dieses Gastgewerbe vielerorts keinen Ersatz. Wenn der Funke auf das Pflegepersonal überspringt, kann das noch heiter werden (oder auch nicht).

    Meine Frau ist seit über 20 Jahren in der stat. Altenpflege tätig und hat sich Ende letzten Jahres die zweite Spritze geholt und gilt so seit dem 01.01.2022 als vollständig geimpft. Dies geschah nicht etwa freiwillig, sondern durch die Impfpflicht durch die Hintertür, alleine schon, weil sie auf den ÖPNV angewiesen ist.
    Nun teilt ihr das Gesundheitsamt vorsorglich mit, dass sie Ende September ohne Booster ihren Impfstatus verliert. Schauen wir mal.

    Seit Monaten stagnieren die Erst- und Zweitimpfungen und der Kalle bestellt weiter Millionen von Impfdosen. Ich hoffe, dass ihm das demnächst um die Ohren fliegt.

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