Berlin. Zu einer äußerst parteiischen (und möglicherweise rechtswidrigen) Äußerung hat sich Bundeskanzler Scholz jetzt in Richtung AfD hinreißen lassen. Er bezeichnete sie während der Regierungsbefragung am Mittwoch im Bundestag als „Partei Rußlands“.
Abonniere jetzt:
>> Die starke Stimme für deutsche Interessen <<
Der Kanzler reagierte damit auf eine Frage des AfD-Abgeordneten Steffen Kotré, der die Sanktionen gegen Rußland als „nutzlos“ bezeichnet und eine Inbetriebnahme der Gaspipeline Nord Stream 2 zwischen Rußland und Deutschland gefordert hatte. Scholz kommentierte das mit den Worten: „Ich halte fest: Die AfD ist nicht nur eine rechtspopulistische Partei, sondern auch die Partei Rußlands.“
Abonniere jetzt:
>> Die starke Stimme für deutsche Interessen <<
Scholz bekräftigte, daß Deutschland sich auf den Verzicht auf russisches Öl und Gas vorbereite und dafür auch die notwendige Infrastruktur errichte. Er suggerierte dazu: „Das ist wirkliche Energiesicherheit für Deutschland [!] im Sinne aller Bürgerinnen und Bürger.“
Abonniere jetzt:
>> Die starke Stimme für deutsche Interessen <<
Die AfD hatte in der Vergangenheit gegen ähnliche Äußerungen der damaligen Bundeskanzlerin Angela Merkel vor dem Bundesverfassungsgericht (BVerfG) in Karlsruhe geklagt und Recht bekommen. Erst am 15. Juni dieses Jahres urteilte das BVerfG, daß Angela Merkel den Ausgang der Ministerpräsidentenwahl im Thüringer Landtag, bei der der FDP-Politiker Kemmerich unter anderem mit Stimmen der AfD gewählt worden war, nicht als „unverzeihlich“ und ein Ergebnis, das „rückgängig gemacht werden müsse“, kommentieren durfte.
Abonniere jetzt:
>> Die starke Stimme für deutsche Interessen <<
Daß Minister zur Neutralität verpflichtet sind, wenn sie sich in ihrer Funktion als Regierungsmitglied öffentlich äußern, ist ständige Rechtsprechung des BVerfG. Sie müssen sich deshalb gegenüber allen Parteien grundsätzlich neutral verhalten. Das gilt auch für eine Bundeskanzlerin oder einen Bundeskanzler, urteilte das Bundesverfassungsgericht. Wenn das Bundesverfassungsgericht bei dieser Einschätzung bleibt, dürfte auch Scholz eine ähnliche Zurechtweisung aus Karlsruhe erwarten. (st)
Fordern Sie hier ein kostenloses Leseexemplar des Deutschen Nachrichtenmagazins ZUERST! an oder abonnieren Sie hier noch heute die Stimme für deutsche Interessen!
Folgen Sie ZUERST! auch auf Telegram: https://t.me/s/deutschesnachrichtenmagazin
Was interessiert Herrn Scholz schon Rechtswidrigkeit in diesem Falle – angesichts all der bisherigen krassen Rechtsverstöße seiner Regierung?
„Partei Russlands“ — und was soll da jetzt der Vorwurf sein?
Herr Scholz ist den Argumenten der AfD nicht gewachsen auch die Politiker der anderen Parteien nicht.Live Übertragungen vom Bundestag bestätigen dieses.Da wird störend dazwischen geschrien und Tatsachen ignoriert. Das ist auch der Grund weshalb man keine AfD Politiker mehr zu Talkshows einlädt.Beschämend für unser Land.Dummheit regiert !