Auch in Österreich: Corona-Inszenierung geht im Herbst in die nächste Runde

15. Juni 2022
Auch in Österreich: Corona-Inszenierung geht im Herbst in die nächste Runde
National
1
Foto: Symbolbild

Wien. In Österreich geht die Corona-Schikane in die nächste Runde. Auch in der Alpenrepublik ist zwar derzeit weit und breit keine „Pandemie“ zu sehen – aber wie hierzulande, zurrt die Politik schon das erforderliche Regelwerk fest, wenn es im Herbst wieder losgeht. Die neuen Regelungen haben es in sich.

Abonniere jetzt:
>> Die starke Stimme für deutsche Interessen <<

Das neue, überarbeitete Epidemiegesetz sieht für Gesundheitsminister Rauch (Grüne) umfassende Befugnisse vor, die bis zum handfesten Freiheitsentzug reichen. Der Minister darf nämlich die Bewegungsfreiheit aller Bürger massiv einschränken, sobald sie sich mit einer meldepflichtigen Krankheit – zum Beispiel der Grippe – angesteckt haben. Der Minister kann dann „durch Verordnung festlegen“, daß die betroffenen Personen „im Verkehr mit der Außenwelt beschränkt werden“.

Wenn das der Fall ist, kann der Gesundheitsminister den Österreichern künftig den Zutritt zu sämtlichen Orten verbieten. Darunter fällt „die Untersagung des Betretens und Befahrens von Betriebsstätten, Arbeitsorten, Alten- und Pflegeheimen sowie stationären Wohneinrichtungen der Behindertenhilfe und bestimmten Orten, des Benutzens von Verkehrsmitteln und von Zusammenkünften“. Der Gesetzestext spricht weiters von „bestimmten Orten und öffentlichen Orten“ für Zusammenkünfte – also möglicherweise auch privaten Orten.

Abonniere jetzt:
>> Die starke Stimme für deutsche Interessen <<

Eine andere Formulierung ist noch drastischer: man muß nicht einmal erkrankt sein. Der Gesetzestext spricht von „kranken, krankheitsverdächtigen oder ansteckungsverdächtigen Personen“. Was unter „krankheitsverdächtig“ oder „ansteckungsverdächtig“ zu verstehen ist, wird im Gesetzestext nicht erklärt. Aber: es ist naheliegend, daß jeder „ansteckungsverdächtig“ ist, der nicht oder nicht oft genug geimpft ist. Wer verdächtig ist, sich auch mit einer völlig ungefährlichen Krankheit wie der Grippe angesteckt zu haben – etwa weil er nicht geimpft ist –, darf künftig öffentliche und andere Orte nicht mehr für Zusammenkünfte nutzen, sofern es der Minister so anordnet.

Als Ausnahme von diesen Regeln sieht das Gesetz unter anderem den „Nachweis der geringen epidemiologischen Gefahr“ vor. Ein solcher kann ein Impfnachweis sein. Wer nicht geimpft ist, wird künftig in Österreich also nicht einmal mehr demonstrieren gehen dürfen.

Abonniere jetzt:
>> Die starke Stimme für deutsche Interessen <<

Das neue österreichische Epidemiegesetz ist derart einschneidend, daß weitere Proteste vorprogrammiert sind. Auch im Nachbarland zeigt sich: die Politik hat nicht die Absicht, das Corona-Thema schon zu begraben. Es könnte ein heißer Herbst werden. (mü)

Fordern Sie hier ein kostenloses Leseexemplar des Deutschen Nachrichtenmagazins ZUERST! an oder abonnieren Sie hier noch heute die Stimme für deutsche Interessen!

Folgen Sie ZUERST! auch auf Telegram: https://t.me/s/deutschesnachrichtenmagazin

Ein Kommentar

  1. Mark sagt:

    Entscheidend war folgender Satz, Zitat:“Was unter ‚krankheitsverdächtig‘ oder ‚ansteckungsverdächtig‘ zu verstehen ist, wird im Gesetzestext nicht erklärt.“ Gut, das würde Politik und Behörden evtl. einiges an Schikanen erlauben; es ist aber ebenso ein Schuss, der gegen Politik und Behörden gewaltig nach hinten losgehen kann. Zumal der Begriff „verdächtig“ immer Auslegungssache ist und somit die dubiose „Obrigkeit“ in der Beweispflicht stehen würde. Alle anderen im obigen Text genannten „Massnahmen“ sind im Grunde nur eine aufgewärmte Platte, denn die wurden bereits des öfteren verwendet.

Schreibe einen Kommentar

Die maximale Zeichenanzahl bei Kommentaren ist auf 2000 begrenzt.

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert