London. Bahn frei für eine wichtige Neuerung in der britischen Asylpolitik: Asylbewerber, die nach Großbritannien wollen, müssen den Ausgang ihres Verfahrens künftig in Ruanda abwarten. Jetzt hat das bei der Zuwanderungslobby umstrittene Verfahren eine wichtige juristische Hürde genommen. Der High Court in London urteilte, daß der erste, für Dienstag geplante Flug nun stattfinden dürfe.
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Richter Jonathan Swift wies einen Antrag von Kritikern des Vorhabens ab, den Flug mit einer einstweiligen Verfügung zu stoppen. Es sei im öffentlichen Interesse, daß Innenministerin Patel Entscheidungen der Einwanderungspolitik umsetzen könne, so Swift. NGOs und eine Gewerkschaft hatten die Pläne mit dem Argument stoppen wollen, daß eine Abschiebung in das ostafrikanische Land unsicher sei.
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Die Regierung von Premierminister Johnson will mit dem Vorhaben gegen Schlepperbanden vorgehen und unerwünschte Einreisen über den Ärmelkanal unattraktiv machen. Nach Johnsons Plänen erhält Ruanda anfangs 120 Millionen Pfund (140,10 Mio. Euro) für die Zusammenarbeit. Der Fokus liegt dem Premierminister zufolge auf alleinstehenden jungen Männern – vor allem solche, die als Wirtschaftsmigranten angesehen werden. Sie sollen sich ebensogut in Ruanda ansiedeln können.
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Ruanda hat inzwischen erklärt, im Rahmen der Zusammenarbeit mit London „Zehntausende“ von Migranten aufnehmen und unterbringen zu können.
Allein im letzten Jahr sind mehr als 28.000 Migranten über dem Ärmelkanal nach Großbritannien gekommen. Bei der Abstimmung über den Brexit 2016 war die ausufernde Immigration eine zentrale Frage. (mü)
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Daß Asylbewerber, die nach Großbritannien wollen, den Ausgang ihres Asylverfahrens künftig in Ruanda abwarten müssen, ist eine überaus sinnvolle Entscheidung des High Court! Und wenn sie dann in Ruanda sind, können sie auch gleich dableiben, denn dort gibt es sicherlich viel zu tun. In Großbritannien hingegen würden sie Arbeitsplätze für sehr einfache Tätigkeiten, wie sie für autochthone britische Bürger ohne jedwede Berufsausbildung vorgesehen sind (bspw. Straßenkehrer), in Beschlag nehmen (sprich: britische Bürger verdrängen), oder die britischen Sozialsysteme über Gebühr (sprich: bis an den Rand eines Kollaps) belasten.
Allerdings glaube ich nicht, daß diese Maßnahme, die im nationalen Interesse Großbritanniens ist, so ohne weiteres möglich wäre, wenn selbiges noch Mitglied der Europäischen Union wäre.
Und wie sieht es in Deutschland aus, dem Land der EU-hörigen Vasallen-Regierung von Bundeskanzlerchen Scholz? Nun, „eher geht ein Kamel durch ein Nadelöhr“, als daß unsere „Ampel“-Regierung sowie unser Höchstgericht (BVerfG) für so eine Maßnahme die Courage hätten!