Wien. In Österreich sorgt ein Gerichtsurteil für Gesprächsstoff, das wegweisend werden könnte. Der oberste Gerichtshof hat dort jetzt entschieden, daß ein nachweislich gesunder Mensch nicht angeklagt werden darf, jemanden mit einer Krankheit infizieren zu können oder zu wollen. Damit wird eine Binsenweisheit im Nachbarland jetzt vom Höchstgericht offiziell festgeschrieben.
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Der Hintergrund des Urteils ist ernst und Ausfluß eines ausufernden Corona-Regimes, das auch in Österreich zu zahllosen Schikanen geführt hat. So wurden auch im Nachbarland Gesunde massenhaft zu Kranken erklärt, zu potentiellen Gefährdern und Seuchenverbreitern. Die Betroffenen mußten massive Benachteiligungen hinnehmen, etwa wochenlange Ausgangssperren.
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Das war nicht rechtens, entschied nun der Wiener OGH, nachdem im konkreten Fall bereits zweimal zuvor verhandelt worden war, vor dem Landgericht und vor dem Oberlandesgericht. Eine Kärnterin mußte sich verantworten, nachdem sie angeklagt worden war, im Zustand der Betrunkenheit während einer Amtshandlung absichtlich in Richtung zweier Polizisten gehustet zu haben. Da die Betroffene in einem Corona-Quarantänegebiet gearbeitet hatte, legte man ihr das als gefährlichen Angriff aus, nämlich als Gefährdung von Menschen durch übertragbare Krankheiten. Dabei wurde durch Tests zweifelsfrei festgestellt, daß die Frau nicht mit SARS-CoV-2 infiziert und auch nicht erkrankt war. Die Staatsanwaltschaft betrieb mithin vorsätzlich eine Anklage gegen einen gesunden Menschen. Dem Opfer wurde vorgeworfen, eine kriminelle Lebensgefährderin zu sein.
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Zunächst schob das Landesgericht diesem Ansinnen einen Riegel vor. Der Anwalt argumentierte zurecht, daß ein gesunder Mensch niemanden gefährden könne. Das Gericht folgte dieser Argumentation. Die Staatsanwaltschaft akzeptierte das nicht und kassierte zwei weitere Niederlagen, die dritte nun vor dem Obersten Gerichtshof. Auch dieser befand, daß der Tatbestand der Gefährdung von Menschen durch übertragbare Krankheiten nicht erfüllt werden könne, wenn jemand nicht mit einer Krankheit infiziert sei.
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Das Urteil hat Präzedenzcharakter für alle ähnlichgelagerten Fälle und gilt nicht nur für Corona, sondern für alle meldepflichtigen Infektionskrankheiten. Der Ball liegt nun bei den Juristen, die aus der Wiener OGH-Entscheidung verbindlich abzuleiten haben, wie künftig Quarantänevorschriften oder Anklagen wegen Quarantänebruchs gegen nachweislich gesunde, nicht infektiöse Personen zu handhaben sind. (mü)
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eine leise Stimme der Vernunft !
Sehr begrüßenswert und wird hoffentlich Schule machen und zeigt, daß es anscheinend
in Österreich doch noch eine unabhängige Justiz und Richter gibt !
In Deutschland unwahrscheinlich !
Jetzt müssen noch die komplett unsinnigen und absolut nichts aussagenden Horrortests
wie PCR und Schnelltest verboten werden und es wird wieder normal !
Hohes Gericht, die Angeklagte schaute die beiden Beamten so hasserfüllt an als wolle sie die beiden abstechen, Das ist versuchter Totschlag.
Bei uns ist ja das Wort „könnte“ das Schlüsselwort um den Impfterror zu rechtfertigen. Man könnte sich infizieren und man könnte die Krankenanstalten überlasten. Auf dieser Denkweise gründen faschistische Regime ihren Terror. So könnte man eine Kasernierung der Bürger rechtfertigen mit dem Argument man könnte auf der Straße von einem Auto angefahren werden und die medizinischen Einrichtungen überlasten. Auf dieser Schiene fahren bei uns Drosten und Lauterbach.