„Spontan, lustvoll, trans“: Bundeswehr-Offizierin muß auf schrille Außendarstellung verzichten

30. Mai 2022
„Spontan, lustvoll, trans“: Bundeswehr-Offizierin muß auf schrille Außendarstellung verzichten
Kultur & Gesellschaft
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Foto: Symbolbild

Berlin. Das weckt nicht gerade das Vertrauen in den Kampfwert: bei der Bundeswehr wird nicht etwa über mehr und bessere Waffen für die Truppe gestritten, sondern –über die schrägen sexuellen Vorlieben einer Kommandeurin, die zudem früher ein Mann war und sich im Zuge der Transgender-Propaganda nun als Frau bezeichnet.

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Die in Rede stehende 47jährige Offizierin hatte auf einer Dating-Plattform mit folgendem Profil für sich geworben: „Spontan, lustvoll, trans*, offene Beziehung auf der Suche nach Sex. All genders welcome.” Die Vorgesetzten der Soldatin waren von dieser Außenwerbung nicht erbaut. Sie verhängten eine Disziplinarstrafe. Begründung: die Vorgesetzte dürfe ihre Worte nicht so wählen, daß ihr Ansehen als Soldatin beschädigt werde.

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Immerhin: der 2. Wehrdienstsenat des Bundesverwaltungsgerichts bestätigte diese Entscheidung jetzt, nachdem sich die Kommandeurin gegen ihre Disziplinierung juristisch zur Wehr gesetzt hatte. Schon das Truppendienstgericht in der Vorinstanz hatte den Verweis bestätigt. Es sah einen Verstoß gegen die Pflicht von Soldaten, auch außerhalb des Dienstes „ordnungsgemäß” aufzutreten.

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Der Wehrdienstsenat befand nun, die Offizierin habe als Kommandeurin mit 1000 Mitarbeitern eine besonders repräsentative Position inne. „Wir denken, daß ein Kommandeur auch im Internet seine Worte wählen muß”, sagte der Vorsitzende Richter in der Urteilsbegründung. „Da müssen Formulierungen vermieden werden, die Zweifel an der charakterlichen Integrität wecken.” (rk)

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