Unzulässige Heimlichtuerei: Berliner Senat muß Ausländeranteile an Schulen nennen

25. Mai 2022
Unzulässige Heimlichtuerei: Berliner Senat muß Ausländeranteile an Schulen nennen
Kultur & Gesellschaft
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Foto: Symbolbild

Berlin. Die Ausländeranteile an Schulen sind oft ein Indiz dafür, wie es an der betreffenden Lehreinrichtung um die Qualität des Unterrichts, aber auch um grundsätzliche Fragen wie etwa die Sicherheit steht. Viele Eltern interessieren sich deshalb dafür, wie hoch der Ausländeranteil an einer Schule ist, ehe sie ihr Kind dort anmelden. Doch genau diese Information möchte der rot-rot-grüne Senat in Berlin jetzt verheimlichen.

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Aber: ein Gutachten des unabhängigen Wissenschaftlichen Parlamentsdienstes widerspricht dem. Dort heißt es ausdrücklich: „Nach der geltenden Rechtslage im Land Berlin besteht grundsätzlich ein Anspruch auf Zugang … zu den statistischen Einzel-Schul-Daten.“

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Weiter heißt es zum Problem der möglichen Stigmatisierung einer Schule mit hohem Migranten-Anteil durch die veröffentlichte ndH(= nichtdeutsche Herkunft)-Quote: eine Einstufung als Verschlußsache komme nur bei der inneren und äußeren Sicherheit in Betracht. Außerdem seien die Datensätze anonymisiert und nicht personenbezogen.

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„Insbesondere der Anteil von Schülern mit nichtdeutscher Herkunftssprache ist für viele Eltern ein wichtiges Kriterium bei der Schulwahl“, so Bildungsexperte Thorsten Weiß (AfD). „Dank des von uns beauftragten Gutachtens steht fest: Eltern haben ein Recht auf diese Informationen; der rot-grün-rote Versuch, Mißstände an Schulen zu verschweigen, ist rechtswidrig.“ (se)

Bildquelle: suedtiroler-freiheit.com

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3 Kommentare

  1. Winnetou Apatschi sagt:

    Wer, wenn er möchte, wird denn hier nicht als Deutscher geführt?

  2. Paul Buchfeld sagt:

    Die Anzahl von Ausländernateile in Schulen ist doch eletztendlich nur Ettikettenschwindel weil nur Ausländer gezählt werden die noch keinen deutschen Pass haben. Der Anteil der Migrationshintergründler bleibt unerwähnt.

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