Messerattacke von Würzburg: Schuldunfähig – es läuft auf straffrei hinaus

25. April 2022
Messerattacke von Würzburg: Schuldunfähig – es läuft auf straffrei hinaus
Kultur & Gesellschaft
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Foto: Symbolbild

Würzburg. Eine weitere bundesdeutsche Justiz-Farce kündigt sich an: der somalische Messerstecher, der im Juni 2021 in Würzburg mehrere Frauen tötete und weitere Menschen verletzte, wird aller Voraussicht nach keine Strafe abbüßen müssen, sondern als „schuldunfähig“ die übliche Vorzugsbehandlung in der bundesdeutschen Psychiatrie genießen dürfen.

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Am Freitag begann der Prozeß gegen den 33jährigen Somalier vor dem Würzburger Landgericht. Angesetzt sind fast 30 Verhandlungstage, verhandelt werden soll bis in den Spätsommer, es gibt 13 Nebenkläger. Der Hauptverdächtige hatte am 25. Juni 2021 in der Innenstadt von Würzburg mit einem Messer zahlreiche Menschen angegriffen. Drei Frauen im Alter von 24, 49 und 82 Jahren wurden getötet, neun weitere Menschen verletzt, sechs davon schwer. Das jüngste Opfer war ein 11jähriges Mädchen, das beim Angriff schwere Verletzungen erlitt.

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Die Generalstaatsanwaltschaft wirft dem Mann dreifachen Mord vor, außerdem versuchten Mord in elf Fällen. Er soll sich zunächst in einem Woolworth-Kaufhaus ein Küchenmesser mit einer Klingenlänge von rund 30 Zentimetern geschnappt und dann damit begonnen haben, wahllos Menschen zu attackieren. Die meisten seiner Opfer waren Frauen.

Die Generalstaatsanwaltschaft München geht davon aus, daß der „Flüchtling“ schuldunfähig war. Am Ende der Verhandlung dürfte damit die dauerhafte Unterbringung des Somaliers in einer Psychiatrie stehen. Als Motiv vermutet die Generalstaatsanwaltschaft „Haß auf Deutschland“.

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Während der Attacke soll er mindestens zweimal den „Allahu Akbar“ gerufen haben. Für die Ermittler ist das aber, wie zu hören ist, kein Indiz für ein islamistisches Motiv der Bluttat.

Der Täter kam 2015 offenbar ohne Paß als „Flüchtling“ nach Deutschland. (rk)

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2 Kommentare

  1. Bernd Sydow. sagt:

    „Angesetzt sind fast 30 Verhandlungstage, verhandelt werden soll bis in den Spätsommer, es gibt 13 Nebenkläger.“ (Artikel). Was gibt es hier denn noch zu verhandeln? Die Sachlage ist doch klar! Diese somalische Bestie von einem Menschen hat sich in einem Woolworth-Kaufhaus ein Küchenmesser mit langer Klinge besorgt – wahrscheinlich geklaut – mit dem Vorsatz, unschuldige Passanten zu töten. Das ist jedenfalls für mich ein rationales Handeln! Und die 13 Nebenkläger können nur deswegen Nebenkläger sein, weil sie diese bestialische Mordattacke überlebt haben.
    Auch sein Motiv ist klar! Wie die Generalstaatsanwaltschaft zurecht vermutet, ist es „Haß auf Deutschland“, auf das Land also, welches ihn 2015 als „Flüchtling“ ohne Paß freundlich aufgenommen hat.

    Nun soll er wahrscheinlich für „schuldunfähig“ erklärt werden. Aber ich frage mich, wie kann jemand, der dermaßen rational und vorsätzlich handeln kann, denn „schuldunfähig“ sein? Sollte er trotzdem für „schuldunfähig“ erklärt werden, käme er in die geschlossene Psychatrie mit Rundumversorgung und bliebe dort, bis man ihn für „geheilt“ erklärt und er selbige verlassen darf. Nicht selten erkennt man aber zu seinem eigenen Schrecken, daß man einen solchen zu früh oder überhaupt wieder auf die Menschheit losgelassen hat.
    In den USA hingegen bekäme er für solch eine grausame Tat garantiert mehrfach Lebenslänglich – sollte er von der Polizei nicht bereits auf der Straße erschossen worden sein – und könnte das Gefängnis nur als Leiche verlassen. Einen fundamentalen Unterschied gibt es zudem zwischen dem bundesdeutschen und dem US-amerikanischen Straf-Verständnis. Beim deutschen setzt man auf Wiedereingliederung in die Gesellschaft, beim amerikanischen auf Rache und Vergeltung!

  2. Meyer sagt:

    Wenn bereits die weisungsabhängige Generalstaatsanwaltschaft München von sich aus von der Schuldunfähigkeit des Täters ausgeht,ist wohl für jeden kritisch denkenden Menschen klar,daß hier wieder einmal islamistischer Terror politisch vertuscht werden soll.Wäre derTäter ein Deutscher und die Opfer islamischer Herkunft gewesen,so würde dieselbe Generalstaatsanwaltschaft höchstwahrscheinlich andersherum zur Höchstform aufgelaufen.

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