Lüneburg. Es sind solche Urteile, die viele am bundesdeutschen Justizsystem zweifeln lassen: vor sechs Jahren vergewaltigten zwei Syrer eine damals 14jährige Flüchtlingshelferin in einer Unterkunft in Lüchow-Dannenberg. Nachdem die beiden inzwischen 25 Jahre alten Täter in erster Instanz eine milde Bewährungsstrafe erhielten, wurden sie jetzt in der Berufungsverhandlung in Lüneburg komplett freigesprochen.
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Grund: laut Gericht habe sich das „angebliche“ Opfer in seiner Aussage unter Ausschluß der Öffentlichkeit in Widersprüche verwickelt. Die Richter gehen sogar davon aus, daß die Vergewaltigung überhaupt nicht stattgefunden hat.
Während die beiden Angeklagten Grund zur Freude haben, herrscht auf der Opferseite Bekommenheit und Unverständnis. Pascal Ackermann, Anwalt der Nebenklägerin, ist sich sicher: „Ein klares Fehlurteil! Die Annahme, ihre Aussage sei nicht glaubhaft, ist ein Skandal. Die Freisprüche sind ein Schlag ins Gesicht einer tapferen jungen Frau.“ Die Mutter des Opfer berichtet: „Meine Tochter ist nach der Entscheidung zusammengebrochen. Ein Albtraum, daß sie jetzt zur Lügnerin abgestempelt wurde.“
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Die Teenagerin half den beiden jungen Männern bei der „Integration“, gab ihnen sogar Deutsch-Unterricht. Dann vergewaltigen sie die 15jährige Schülerin. Erst ein Jahr nach dem Übergriff war die Helferin zur Polizei gegangen. Ihren Angaben zufolge soll das Duo zuvor gedroht haben, ihrer Familie etwas anzutun, falls sie reden sollte. Ein besonders erfolgreicher Fall von „Integration“? (st)
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Die erste Dummheit war so verblendet zu sein und die zweite war es ein Jahr zu warten. Hoffentlich lernt sie daraus.
Ich zitier mal: „Kein Flüchtling oder Migrant nimmt euch etwas weg“. „Aufgrund gehäufter Übergriffe am Bahnhofsgelände”, stand auf einem Plakat lakonisch zu lesen, „könne man die Sicherheit bis auf weiteres nicht mehr gewährleisten.“ „Frauen würden daher aufgefordert, „das Bahnhofsgelände nach Möglichkeit nur in Begleitung zu betreten, nach Möglichkeit freizügige Kleidung zu vermeiden und Kopfbedeckung zu tragen aowie einen Meter Sicherheitsabstand zu Männern, zu halten.“ handelt es sich dabei also schon um Islamisierung, das schwingt da doch mit ?
BHintergründe ble4iben straffrei, so lautet offenbar das Gesetz …
Tut mir ja leid, aber wer erst nach einem Jahr Anzeige erstattet spielt mit der Glaubwürdigkeit. Vergewaltigungsspuren dürften sich ausgewachsen haben. Also, in dubio pro reo.
Was soll das denn heißen?
Du Spinner!
Erst ein Jahr nach dem Übergriff war die Helferin zur Polizei gegangen.““
11 Monate und 3 Wochen …zu spaet.!!
ps Die Richter gehen sogar davon aus, daß die Vergewaltigung überhaupt nicht stattgefunden hat.““ Das ist eine Super-Schweinerei. „Meine Herren“ Richter.