Österreichisches Höchstgericht: 20 Corona-Verordnungen waren verfassungs- oder gesetzwidrig

18. März 2022
Österreichisches Höchstgericht: 20 Corona-Verordnungen waren verfassungs- oder gesetzwidrig
National
1
Foto: Symbolbild

Wien. Die juristische Aufarbeitung des zwei Jahre währenden Corona-Regimes wirft ihre Schatten voraus. Der österreichische Verfassungsgerichtshof (VgH) kam 2021 in immerhin 20 Verfahren zu dem Ergebnis, daß Covid-19-bezogene Verordnungsbestimmungen verfassungs- beziehungsweise gesetzwidrig waren.

Abonniere jetzt:
>> Die starke Stimme für deutsche Interessen <<

Diese Zahl bezieht sich auf die diesbezüglichen Veröffentlichungen des Bundesministers für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz (BMSGPK) im österreichischen Bundesgesetzblatt.

Unter den für unrechtmäßig befundenen Verordnungen findet sich zum Beispiel die Benutzung von Kraftfahrzeugen durch nicht im gemeinsamen Haushalt lebende Personen, die Einhaltung des Mindestabstandes von einem Meter im Freien, die Ausnahme vom Ausgangsverbot für Begräbnisse bis zu 50 Personen oder das Verbot, private und öffentliche Kinderspielplätze zu betreten.

Abonniere jetzt:
>> Die starke Stimme für deutsche Interessen <<

Insgesamt urteilten die Höchstrichter 20 Mal gegen Bestimmungen, die vom Gesundheitsministerium, von einem Bundesland oder einer Stadt erlassen worden waren. Meistens fehlte eine ausreichende Dokumentation über die Verordnung oder die gesetzliche Grundlage dazu, in einem Fall wurde der Gleichheitsgrundsatz verletzt. (mü)

Fordern Sie hier ein kostenloses Leseexemplar des Deutschen Nachrichtenmagazins ZUERST! an oder abonnieren Sie hier noch heute die Stimme für deutsche Interessen!

Folgen Sie ZUERST! auch auf Telegram: https://t.me/s/deutschesnachrichtenmagazin

Ein Kommentar

  1. Peter Liebert sagt:

    Dafür gehört JEDER Politiker in den Knast, der diesen Verordnungen zugestimmt hat!

Schreibe einen Kommentar

Die maximale Zeichenanzahl bei Kommentaren ist auf 2000 begrenzt.

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert