An der Humboldt-Universität: „Trans-“, „inter-“ und „non-binäre“ Studenten sehen sich diskriminiert

25. Februar 2022
An der Humboldt-Universität: „Trans-“, „inter-“ und „non-binäre“ Studenten sehen sich diskriminiert
Kultur & Gesellschaft
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Foto: Symbolbild

Berlin. Die üppig ins Kraut schießenden Gender-Regelungen machen das Leben nicht leichter. Diese Erfahrung muß jetzt die Berliner Humboldt-Universität (HU) machen – ihr droht eine Anklage wegen Verstoßes gegen das Berliner Landesantidiskriminierungsgesetz: „trans-“, „inter-“ und „nicht-binäre“ Studierende sehen sich in ihren Rechten verletzt.  

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Konkret geht es um die Frage, wie die Universität mit dem gewählten Vornamen von Studierenden umgeht, die „trans-“, „inter-“ und „nicht-binär“ sind, aber ihren Namen noch nicht amtlich geändert haben. Seit Jahren gibt es von Betroffenen die Kritik, daß sie dann dazu gezwungen werden, auf Uni-Dokumenten weiter einen Namen zu tragen, der nicht ihrer geschlechtlichen Identität entspricht.

Ein solches „Deadnaming“ („beim toten Namen nennen“) gilt als massive Infragestellung der Identität. Für die Studierenden bedeute es zudem in vielen Situationen ein „Zwangsouting“, sagt Soraia Da Costa Batista, juristische Sprecherin der Betroffenen. Etwa bei einer Fahrkartenkontrolle in der BVG, wo die Campus Card als Semesterticket gilt, oder beim Nutzen der Bibliothek, wo die Karte als Bibliotheksausweis eingesetzt wird. „Die Betroffenen müssen sich zu wahrgenommenen Unterschieden zwischen ihrer dokumentierten und ihrer tatsächlichen geschlechtlichen Identität erklären“ sagt Da Costa Batista – was angeblich „belastend“ und „diskriminierend“ sei.

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Jetzt soll die Universität per Gericht dazu verpflichtet werden, den Studierenden das Führen ihres gewählten Namens auch vor der amtlichen Namensänderung zu ermöglichen.

Die HU teilte dieser Tage mit, sie unterstütze das Anliegen der Studierenden zur Führung des selbstgewählten Namens grundsätzlich. Allerdings betont die Senatsverwaltung, daß vor einer amtlich bestätigten Namensänderung aus rechtlichen Gründen die Verwendung des Wunschnamens in öffentlichen Urkunden nicht möglich sei. Der heikle Fall landet wohl vor Gericht. (st)

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2 Kommentare

  1. DeSoon sagt:

    Von wieviel „Ich-weiss-nicht-was-und wer-ich-bin“ Figuren reden wir eigentlich? Heute bastel ich mir ein neues Geschlecht und morgen wechsel ich es wieder.Und übermorgen hab ich gar keins mehr.Anything goes!
    Eine Gesellschaft, die sich von solchen bizarren Mikro-Grüppchen, einen Diskurs aufzwingen lässt, befindet sich im Präfinal-Stadium. Bald ist es soweit: Finis Germaniae!

  2. Deutscher Beobachtungsposten sagt:

    Dieser „Fall“ zeigt wieder einmal, in welchen irren, dekadenten Zeiten wir leben!!! Eine kleine aggressive und unverschämte Minderheit drückt ihre lebensfremden geistigen Ergüsse und Konstruktionen der Mehrheit auf. Und (fast) alle machen diesen Sch… mit – als ob es nicht wichtigere Dinge im Leben zu regeln gäbe! Diese Gesellschaft (dieses Land) ist anscheinend nicht mehr zu retten… Manchmal könnte ich in homerisches Gelächter ausbrechen – wenn es nicht so traurig und bitter wäre.

    Etiam si omnes – ego non!

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