Innsbruck/Wien. Während der politische Widerstand gegen die allgemeine Impfpflicht in Österreich wächst, hat sich jetzt auch die Justiz mit Bedenken zu Wort gemeldet: eine konsequente Umsetzung könnte zu einer massiven Überlastung der Gerichte führen, erklärte der Präsident des Oberlandesgerichts Innsbruck, Klaus Schröder, und schloß sich damit ähnlichlautenden Stellungnahmen der Landesverwaltungsgerichte an.
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Sollte die terminlich noch nicht festgelegte Phase 3 des Gesetzes in Kraft treten, „wird man wahrscheinlich an personelle Kapazitätsgrenzen stoßen, die man kaum bis gar nicht verkraften wird können“, sagte Schröder. Es dürfte nämlich zu einem „endlosen Rückstau wegen der Beschwerden gegen die Strafbescheide“ kommen, prognostizierte er. „Oder man muß personell ganz massiv aufrüsten. Verwaltungsrichter kann man sich aber nicht einfach aus dem Ärmel schütteln. Schon bei der Erlassung der Strafbescheide stößt man an die Kapazitätsgrenzen“, sagte Schröder.
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Schon die Landesverwaltungsgerichte hätten in ihrem Begutachtungsverfahren auf diese Probleme hingewiesen, unterstrich Schober. Die politisch Verantwortlichen hätten dies aber scheinbar „nicht geglaubt oder sich darüber hinweggesetzt“. (mü)
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