Berlin. Anders als andere Länder ist Deutschland mit der Vergabe der Staatsbürgerschaft an Zugewanderte relativ großzügig. Und wer einmal „Deutscher“ ist – zumindest auf dem Papier –, der hat das große Los gezogen: ausgebürgert wird praktisch niemand. Besonders entlarvend: seit der Reform des Staatsangehörigkeitsrechts 2019 ist kein einziger Terrorkämpfer ausgebürgert worden. Bis heute sei kein Fall bekannt, in dem eine Person die deutsche Staatsbürgerschaft verloren hätte, weil er sich „an Kampfhandlungen einer terroristischen Vereinigung im Ausland“ beteiligte, teilte das Bundesinnenministerium jetzt auf Nachfrage der dpa mit.
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Seit Inkrafttreten der Gesetzesänderung waren zwar mehrere mutmaßliche Mitglieder der Terrormiliz „Islamischer Staat“ (IS) in Deutschland angeklagt worden. Allerdings gilt die Regelung nicht rückwirkend. Zudem ist laut dpa nicht der Zeitpunkt der Rückkehr nach Deutschland relevant, sondern der Zeitraum, in dem der deutsche Staatsangehörige für eine Terrororganisation gekämpft hat.
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Die bisherigen liberalen Regelungen sind aber noch längst nicht das Ende der Fahnenstange. SPD, Grüne und FDP planen bereits die nächsten Änderungen im Staatsangehörigkeitsrecht, die Einbürgerungen noch weiter erleichtern sollen. „Wir werden die Klärung der Identität einer Ausländerin oder eines Ausländers um die Möglichkeit, eine Versicherung an Eides statt abzugeben, erweitern und werden hierzu eine gesetzliche Regelung im Ausländerrecht schaffen“, heißt es etwa im Koalitionsvertrag.
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Zudem plant Bundesinnenministern Nancy Faeser (SPD) die weitere Aufnahme von Migranten in Deutschland und Europa. (rk)
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