Corona-Prozeß in Klagenfurt: Tod eines Rentners wegen Quarantäne-Verstoß?

9. Februar 2022
Corona-Prozeß in Klagenfurt: Tod eines Rentners wegen Quarantäne-Verstoß?
Kultur & Gesellschaft
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Foto: Symbolbild

Klagenfurt. Der österreichische Corona-Maßnahmenstaat gehört neben dem bundesdeutschen zu den rigidesten in ganz Europa. Immer wieder sorgen Polizei und Justiz mit ihrem Vorgehen gegen Bürger für Schlagzeilen und Empörung. Jetzt erhitzt ein Fall in Klagenfurt die Gemüter.

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Dort steht derzeit eine Frau wegen „grob fahrlässiger Tötung“ vor Gericht ­– ihr wird der Tod eines Nachbarn zur Last gelegt. Die Beschuldigte wird verdächtigt, daß sich der Tote bei ihr mit dem Corona-Virus infiziert haben könnte, während sie ihre Wohnung kurz verlassen und damit gegen die Quarantäneauflagen verstoßen hat.

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Tatsächlich verstarb der pensionierte Nachbar kurz nach dem Quarantäne-Verstoß. Die abenteuerliche These der Staatsanwaltschaft Klagenfurt: bei einer möglichen flüchtigen Begegnung im Treppenhaus könnte die Frau ihn angesteckt haben. Jetzt muß das Gericht klären, ob es einen ursächlichen Zusammenhang zwischen der Erkrankung der Frau und dem Ableben ihres Nachbarn gibt. Die Kärntnerin wurde im Dezember positiv getestet, im Januar starb der Pensionist in ihrem Haus. Er könnte sich – auf dem Höhepunkt der „vierten Welle“ mit tausenden Testpositiven täglich – freilich überall infiziert haben.

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Das österreichische Strafgesetzbuch gibt für den Fall zwei mögliche Tatbestände her: vorsätzliche Gemeingefährdung durch übertragbare Krankheiten (§178 StGB) und grob fahrlässige Tötung. In beiden Fällen drohen bis zu drei Jahren Haft. Die angebliche Corona-Sünderin könnte also im schlimmsten Fall – bei einer Haftstrafe über 18 Monaten ohne Bewährung – zusammen mit Schwerstverbrechern inhaftiert werden.

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Schon seit Anbeginn der vorgeblichen „Pandemie“ geht die österreichische Justiz mit großer Härte gegen „Quarantänebrecher” vor. Dabei wurde teils sogar Untersuchungshaft gegen die vermeintlichen Übeltäter verhängt. Viele Urteile machen sprachlos: ein Tiroler kassierte vier Monate Haft, weil er mit positivem Test einen Friedhof besuchte. Ebenfalls in Tirol wurde ein zuvor unbescholtener Bürger zu einer deftigen Geldstrafe verurteilt, weil er seinen Biomüll in der Quarantänezeit nach draußen brachte. (mü)

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