Berlin. Die Impfpflicht für Beschäftigte im Pflege- und Gesundheitswesen hat einen Dämpfer bekommen – womöglich der Anfang vom Ende. Ursprünglich sollten Mitarbeiter in Pflegeheimen und Kliniken ab dem 16. März ihren Impfstatus nachweisen müssen, bevor sie zur Arbeit kommen dürfen. Doch die Gesundheitsämter schieben dem nun einen Riegel vor. Die Ämter sehen sich nämlich nicht in der Lage, bis zum 15. März ein entsprechendes Kontrollsystem einzurichten und die vielen zu erwartenden Einzelfälle zu prüfen.
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Man rechne damit, daß im Schnitt bei fünf bis zehn Prozent der Beschäftigten kein eindeutiger Nachweis oder kein vollständiger Impfschutz vorliegen werde, sagte Elke Bruns-Philipps vom Bundesverband der Ärzte des öffentlichen Gesundheitsdienstes der Düsseldorfer „Rheinischen Post“: „Das ist eine erhebliche Belastung mit der Prüfung jedes Einzelfalls, wie es jetzt vorgesehen ist, die die Gesundheitsämter nicht zeitnah bewältigen können.“
Deshalb wollen die Ämter selbst eine erneute Frist zur Vorlage von Impfdokumenten setzen. Zudem sind Anhörungen vorgesehen, um Einzelfälle zu prüfen, erklärt Bruns-Philipps.
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Heißt im Klartext: die sogenannte „einrichtungsbezogene Impfpflicht“ greift auf dem Papier zwar ab dem 16. März. In der Realität wird die Pflicht zum Impfnachweis in Pflegeheimen und Kliniken aber erst viel später in Kraft treten. Die Beschäftigten dürfen damit zunächst einmal ohne weitere Diskriminierung weiterarbeiten.
Das Gesundheitsamt entscheide „über das weitere Vorgehen und die zu ergreifenden Maßnahmen im Rahmen seines Ermessens“, sagte ein Sprecher des Bundesgesundheitsministeriums.
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In der Pflege- und Gesundheitsbranche gärt es wegen der bevorstehenden Impfpflicht erheblich. Immer mehr Leistungsträger wollen die Impfpflicht für ihre Beschäftigten verschieben oder am liebsten ganz vom Tisch haben. Die Stiftung Patienschutz forderte jetzt eine offizielle Verschiebung der Impfpflicht für Beschäftigte von Kliniken und Pflegeheimen.
„Die Impfpflicht für medizinisch-pflegerische Berufe darf nicht mit der Brechstange eingeführt werden“, sagte der Vorstand Eugen Brysch. Gesundheitsminister Karl Lauterbach müsse die Sorgen vor Ort ernst nehmen. „Gesundheitsämter, Ordnungsbehörden und Arbeitgeber sehen sich nicht in der Lage, das Mammutwerk bis zum 15. März ohne schwere Verwerfungen durchzusetzen“, sagte Brysch. Bis zu 200 000 Pflegebedürftige und Kranke seien in Gefahr. „Ein Aufschub ist dringend geboten.“
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Das von Bundestag und Bundesrat im Dezember beschlossene Gesetz legt fest, daß Beschäftigte in Einrichtungen mit schutzbedürftigen Menschen wie Pflegeheimen und Kliniken bis 15. März 2022 nachweisen müssen, daß sie gegen Corona geimpft oder vor einer Infektion genesen sind – oder ein Attest vorlegen, daß sie nicht geimpft werden können. Doch diese Regelung wackelt jetzt zusehends. Das Ende ist offen und über die Impfpflicht in Deutschland noch längst nicht das letzte Wort gesprochen. (rk)
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