ZUERST!-Hintergrund: Österreichische Verfassungsrichter haken nach: Die „Pandemie“, die gar keine war

1. Februar 2022
ZUERST!-Hintergrund: Österreichische Verfassungsrichter haken nach: Die „Pandemie“, die gar keine war
National
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Foto: Symbolbild

Wien. In Österreich setzt jetzt das oberste Verfassungsgericht die Regierung wegen ihres rigiden Corona-Kurses unter Druck. Der Verfassungsgerichtshof (VfGH) hat dieser Tage ein Verordnungsprüfungsverfahren eingeleitet und ein ganzes Konvolut an Fragen an den österreichischen Gesundheitsminister übermittelt – Fragen, die auch in Österreich bis jetzt weithin tabu waren, weil sie an die Fundamente der vorgeblichen „Pandemie“ rühren.

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Der österreichische Gesundheitsminister Mückstein hat für nun bis zum 18. Februar Zeit, um die teils außerordentlich detaillierten Fragen zu beantworten. Im einzelnen will der VfGH wissen, ob die Hospitalisierungs- und Verstorbenenzahlen alle Infizierten erfassen – es ist die alte Frage, ob Patienten an oder nur mit Covid-19 verstorben sind. Falls alle positiv Getesteten gezählt wurden – was bekanntlich noch keinerlei Indiz für eine Erkrankung oder eine Todesursache ist –, möchte der VfGH die Begründung für dieses Prozdere wissen.

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Weiters will der VfGH eine Aufschlüsselung der Covid-Todes- und Hospitalisierungsfälle. Auch für die Zweckmäßigkeit der FFP2-Maskenpflicht muß der Gesundheitsminister Belege erbringen.

Und dann geht es ans Eingemachte: der VfGH beziffert das Risiko, an Covid zu versterben, unter Verweis auf internationale Studien mit 0,15 %. Er fragt, wie die absolute und relative Risikoreduktion durch die gängigen Impfungen zu bewerten ist. Außerdem wollen die Höchstrichter wissen, wie hoch die absolute Risikoreduktion nach einer, zwei oder drei Impfungen ist – dies vor dem Hintergrund, daß die behauptete Schutzwirkung der Impfung bekanntlich recht dürftig ist.

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Im weiteren wird auch die „Pandemie der Ungeimpften“ in Frage gestellt. Der Gesundheitsminister muß beantworten, inwieweit die „Schutzimpfung“ das Infektions-, Erkrankungs- und Übertragungsrisiko senkt: da „es dem Stand der Wissenschaft zu entsprechen scheint, daß auch Personen mit Covid-Schutzimpfung sich mit Sars-Cov-2 infizieren, an Covid erkranken und Sars-Cov-2 übertragen können“.

Damit nicht genug, will der VfGH im weiteren auch Aufschluß über die Effizienz oder aber die Nebenwirkungen der Impfungen haben. Er fragt nach dem Hospitalisierungsrisiko nach einer Erkrankung und nach einer Impfung, aufgegliedert nach Alterskohorten und der Zahl der Impfungen.

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Selbst der „Lockdown für Ungeimpfte“ bleibt nicht unhinterfragt. Der VfGH fragt, um wie viel höher die Bettenauslastung ohne diesen Lockdown wäre.

Zum Schluß noch eine besonders heikle Frage: ersucht wird auch um Auskunft darüber, ob es richtig ist, daß es 2021 weniger Covid-Tote, aber trotzdem eine wöchentliche Übersterblichkeit im dreistelligen Bereich gegeben habe. Die Richter wollen wissen, wie sich diese Übersterblichkeit erklärt.

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Bemerkenswert: alle diese Fragen werden von „Querdenkern“, „Schwurblern“ und anderen Corona-Dissidenten seit Beginn der „Pandemie“ gestellt. Die Regierenden haben sie – nicht nur in Österreich, sondern praktisch in allen europäischen Ländern und weit darüber hinaus – unter tatkräftiger Mitwirkung der Mainstream-Medien und willfähriger Experten beiseite gewischt.

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Damit ist jetzt Schluß. Dem Verfassungsgericht muß die österreichische Regierung Rede und Antwort stehen. Und dann wird es spannend. Etwa, wenn sich herausstellen sollte, daß die „Pandemie“ überhaupt keine war und die meisten der bis heute wirksamen Corona-Einschränkungen überflüssig oder unzweckmäßig gewesen sein sollten. (mü)

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Ein Kommentar

  1. Ralf Beez oberfeldwebel der Reserve sagt:

    Das ist sehr gut, daß heißt, daß dieses Regime nur noch wenige Tage im Amt
    ist und es zu Neuwahlen kommen dürfte

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