Berlin. Während Österreich die Impfpflicht jetzt durchzieht, mehren sich in Deutschland die kritischen Stimmen. Jetzt hat der frühere Präsident des Bundesverfassungsgerichts, Hans-Jürgen Papier, erhebliche Zweifel an der Verfassungsmäßigkeit einer allgemeinen Impfpflicht geäußert.
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„Auf der Basis des jetzigen Wissens- und Erkenntnisstands kann man meines Erachtens nicht überzeugend begründen, daß eine allgemeine gesetzliche Impfpflicht den Grundsätzen der Verhältnismäßigkeit entsprechen wird“, schreibt Papier in einer Beurteilung, über die die Zeitungen der Funke-Mediengruppe berichten. Die Sache sei derzeit nicht entscheidungsreif.
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Seit einigen Wochen werde von Politikern vollmundig die umgehende Einführung einer allgemeinen Impfpflicht gefordert, kritisiert Papier. „Dabei wird fahrlässigerweise nicht bedacht, daß eine tragfähige gesetzliche Regelung, die den verfassungsrechtlichen Anforderungen genügt und die auch zügig und einigermaßen erfolgversprechend ohne langwierigen Aufbau eines bürokratischen Wasserkopfs umgesetzt werden kann, auf erhebliche Schwierigkeiten stoßen wird.“
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Darüber hinaus verweist Papier auf Schwierigkeiten, die mit der Sanktionierung von Verstößen verbunden wären. „Diese folgen schon daraus, daß ein zentrales Impfregister nicht existiert und ohne größeren zeitlichen und kapazitätsmäßigen Aufwand auch nicht ausgebaut werden könnte“, schreibt der Verfassungsjurist.
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Impfverweigerer blieben in aller Regel den Behörden unbekannt. „Hier auf eine stichprobenartige Kontrolle zu setzen, erscheint mir ziemlich sinnlos zu sein.“ Die Verhängung von Bußgeldern für Menschen, die sich nicht impfen lassen wollen, sei überdies mit einem hohen bürokratischen Aufwand verbunden – und mögliche Klagen könnten zu einer „Überflutung“ der Justiz führen. Daher stelle sich die Frage, so Papier, ob eine solche Impfpflicht „ein wirklich geeignetes und verhältnismäßiges Mittel sein kann, um die intendierten Ziele und Zwecke innerhalb eines engen Zeitrahmens zu erreichen“. (rk)
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