Karlsruher Richter schotten sich ab: Nur noch mit PCR-Test ans Verfassungsgericht

21. Dezember 2021
Karlsruher Richter schotten sich ab: Nur noch mit PCR-Test ans Verfassungsgericht
National
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Foto: Symbolbild

Karlsruhe. Ausgerechnet das Bundesverfassungsgericht hat sich mit Einführung einer 2G-Plus-Plus-Regel besonders strenge Corona-Vorschriften verordnet. Damit sind für Richter, Anwälte und Klageparteien erhebliche Einschränkungen verbunden. Nach Einschätzung von Juristen sind diese verfassungswidrig, weil sie die Zugänglichkeit des obersten deutschen Rechtsorgans für die Öffentlichkeit unverhältnismäßig einschränken.

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Nach der hauseigenen Verordnung dürfen Kläger und Anwälte das Karlsruher Gericht nur noch nach Vorlage eines Impfnachweises und eines PCR-Tests betreten. Vor diesem Hintergrund hat die Mainzer Rechtsanwältin Jessica Hamed dieser Tage namens ihrer Mandantin alle Richter und Richterinnen des Ersten Senats wegen Besorgnis der Befangenheit abgelehnt: die Sorge sei berechtigt, weil der Erste Senat bei der mündlichen Verhandlung zum Bayerischen Verfassungsschutzgesetz, die ebenfalls am Dienstag stattfand, ohne daß es rechtlich erforderlich gewesen wäre, „2G-Plus-Plus“ für alle anwesenden Personen, inklusive der Verfahrensbeteiligten, angeordnet habe.

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Das bedeutet: auch Geimpfte müssen einen PCR-Test vorlegen, der nicht älter ist als 24 Stunden. Wenn der Test aus administrativen Gründen nicht rechtzeitig vor Verhandlungsbeginn vorliegt – was bei der Überlastung von Laboren durchaus denkbar ist –, werden Kläger und ihre Rechtsvertretung, obwohl nicht schuldhaft, automatisch von Verhandlungen ausgeschlossen. Damit habe das Höchstgericht die „strengsten Corona-Regeln der Republik“ geschaffen. Die Regelung stehe offensichtlich im Widerspruch zum Grundsatz der Gerichtsöffentlichkeit, so Hamed.

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Die Anwältin, die seit Beginn der Corona-„Pandemie“ juristisch gegen die Beschneidung zahlreicher Grundrechte vorgeht, erläutert das Ablehnungsgesuch ihrer Mandantin darüber hinaus damit, daß diese befürchte, daß sie bei ihrer eigenen etwaigen mündlichen Verhandlung als nicht geimpfter Mensch ausgeschlossen und damit in ihrem Anspruch auf rechtliches Gehör beeinträchtigt werden könnte. Zudem müsse sie sich ihren Anwalt nach Impfstatus aussuchen, was ihre Mandantin ebenfalls ablehne.

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Der „Welt“ sagte die Mainzer Anwältin: „Ein Gerichtsverfahren mit 2G-plus-plus-Regeln ist aus meiner Sicht nicht umstritten oder zweifelhaft, sondern eindeutig verfassungswidrig.“ Es gehe nicht um ein Privatvergnügen wie einen Restaurantbesuch, sondern um den einzigen Ort, an dem man Recht einfordern könne. „Das Gericht ist die letzte Bastion, die frei zugänglich sein muß. Selbst 3G-Regelungen sind geeignet, Menschen vom Zuschauen abzuhalten.“

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Kritik kommt auch vom Präsidenten des Oberlandesgerichts Frankfurt, Roman Poseck. Er legt dar, daß sich die Gerichte der Republik vielerorts derartiger Regelungen enthalten und allenfalls 3G anordnen, um dem Öffentlichkeitsgrundsatz Genüge zu tun. Er verweist darauf, daß Infektionen im Gerichtssaal bislang seltene Ausnahmen geblieben seien. (st)

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Ein Kommentar

  1. […] stimmt auf Blackout-Szenarien ein: Wer ist schuld, wenn das Licht ausgeht? — zuerstKarlsruher Richter schotten sich ab: Nur noch mit PCR-Test ans Verfassungsgericht — zuerst Nach Scholz’ Ablehnung deutscher Reparationen: Empörung in Warschau — […]

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