Mannheim. Ein weiterer Schlag gegen die 2G-Schikane: der baden-württembergische Verwaltungsgerichtshof in Mannheim hat die 2G-Regel an Hochschulen gekippt. Damit ist vorläufig der Hochschul-Zugang nicht nur den Genesenen und Geimpften, sondern auch wieder den Gesunden und Nicht-Geimpften landesweit möglich.
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Ein Student hatte einen Eilantrag gegen die 2G-Regel an den Unis und Hochschulen in Baden-Württemberg eingebracht. Er sah darin „einen unverhältnismäßigen Eingriff in seine Grundrechte“. Das Mannheimer Gericht schloß sich dieser Ansicht zumindest teilweise an und urteilte, die Regelung widerspreche dem Grundrecht, die Ausbildungsstätte frei wählen zu können.
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Die für die Ausbildung nötigen Tätigkeiten seien grundrechtlich geschützt. Die 2G-Verordnung greife „in schwerwiegender Weise“ in dieses Recht ein, befand das Gericht.
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Der Gerichts-Beschluß vom 15. Dezember ist nicht anfechtbar und gilt ab sofort landesweit für sämtliche Unis und Hochschulen. Das Gericht begründete sein Urteil damit, daß durch diese Beschränkung auch der erfolgreiche Abschluß eines Semesters gefährdet, das Studium verlängert oder gar der gesamte Studienerfolg in Gefahr sein könnte. Erst Ende November war die 2G-Regel eingeführt worden.
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Am Donnerstag wurde die 2G-Regel bereits für den Einzelhandel in Niedersachsen vom Oberverwaltungsgericht Lüneburg gekippt. (tw)
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