Auf dem Weg in die Gaga-Republik: Berliner Gutachten sieht Pflicht zur „Gender-Sprache“

19. Dezember 2021
Auf dem Weg in die Gaga-Republik: Berliner Gutachten sieht Pflicht zur „Gender-Sprache“
Kultur & Gesellschaft
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Foto: Symbolbild

Berlin. Es wird immer absurder: eine Berliner Professorin hat in einem Gutachten festgestellt, die sogenannte „Gendersprache“ sei für staatliche Stellen verpflichtend. Dies gehe sogar aus dem Grundgesetz hervor. Die niedersächsische Landeshauptstadt Hannover hatte das Gutachten in Auftrag gegeben.

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Ulrike Lembke, Professorin für Öffentliches Recht und „Geschlechterstudien“ an der Berliner Humboldt-Universität, lieferte – und setzt auf den 123 Seiten ihres Gutachtens fragwürdige Akzente, die den Gender-Wahnsinn weiter befeuern dürften. Sie leitet aus dem Grundgesetz geradezu eine Pflicht für staatliche Stellen ab, sich künftig einer sogenannten „gendergerechten“ Sprache zu befleißigen und auf binäre Anreden wie „Sehr geehrte Damen und Herren“ zu verzichten. „Die Pflicht zur sprachlichen Nichtdiskriminierung besteht von Verfassung wegen und kann durch gesetzliche Regelungen oder durch Verwaltungsvorschriften, Erlasse und Weisungen konkretisiert werden“, dekretiert die Professorin.

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Die Begründung dafür liefert angeblich Artikel 3 des Grundgesetzes, wo es heißt: „Männer und Frauen sind gleichberechtigt“. 1994 wurde diese Vorgabe aus dem Jahr 1949 ergänzt um den Zusatz: „Der Staat fördert die tatsächliche Durchsetzung der Gleichberechtigung von Frauen und Männern und wirkt auf die Beseitigung bestehender Nachteile hin.“ In den Augen der Berliner Geschlechter-Professorin Lembke stellt dies einen förmlichen Auftrag zu einer „überfälligen De-Privilegierung“ der Männer bis hinein in die Verwaltungssprache dar. „Das Grundrecht auf Gleichberechtigung ist ein zugunsten von Frauen wirkendes, antipatriarchales Verbot, von der gesellschaftlich dominanten Gruppe der Männer unterdrückt zu werden“, doziert Lembke.

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Sie sieht dabei nicht nur Verwaltungen in der Pflicht – auch Gerichte, staatliche oder staatsnahe Einrichtungen sollen künftig gendern müssen. Da es infolge des Regierungswechsels in Berlin neuerdings eine grüne Kulturstaatsministerin namens Claudia Roth gibt, wird man nicht lange warten müssen, bis die Vorschläge des Lembke-Gutachtens bundesweit Gesetzeskraft entfalten. (st)

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5 Kommentare

  1. […] Zehntausende demonstrierten in hunderten Städten gegen die Corona-Maßnahmen — zuerstAuf dem Weg in die Gaga-Republik: Berliner Gutachten sieht Pflicht zur „Gender-Sprache“ — …Gemeingefährliche Diskriminierung: Ungeimpfte bei der Hamburger Feuerwehr unerwünscht — […]

  2. Meyer sagt:

    Mit Fr.Lembke als Gutachterin hat man wohl den Bock zum Gärtner gemacht.Was diese Dame nicht bedacht hat,ist die Tatsache,daß Art.3 nach der Logik der Genderlehre selbst verfassungswidrig ist.Dort ist nur von Männern und Frauen die Rede.Was ist denn mit den vielen anderen Geschlechtern ,die es ja angeblich geben soll? Ich bin jedes mal fassungslos ,wenn ich sehe wie viel Steuergeld für diesen Gendermist vergeudet wird.Jeder der ein gegendertes Behördenschreiben erhält,sollte dieses mit entsprechendem Kommentar zurückschicken und auf richtigem Deutsch bestehen.

  3. esadv sagt:

    Also mit diesen Leuten will man keinen gemeinsamen Staat mehr haben. Ich möchte meine Muttersprache sprechen dürfen. Und deswegen bin ich für Staatsamöben. Ein Staat muß ja nicht ein durchgehend, geschlossenes Staatsgebiet haben und kann auch einfach als ein Zusammenschluß von Leuten an verschiedenen Orten aufgrund eines Bekenntis gegründet werden. Die Queeren, die Antifa, die Zionisten, die Impfgeilen usw. leben jeweils in ihrem Staat.
    Ich will nicht mehr für diese Leute und ihre besonderen Gruppeninteressen, die mich nicht im geringsten interessieren und für die ich nicht ausgenutzt werden will, als Unterbau dienen.

  4. Winnetou Apatschi sagt:

    Wer Professorin für Genderblödsinn ist, ist doch eh nicht ernst zu nehmen.
    Karnevalsprinzen sind auch keine echten Prinzen.

  5. Lack sagt:

    Wer Schlechtachten kennt, weiß wie hier gepfuscht wird. Der Besteller bestimmt das Ergebnis, solange er genug Macht hat…
    Die Vorschriften hierzu sind so dehnungsfähig, wie alle Paragraphen …

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