Europäischer Gerichtshof: Gutachten betrachtet deutsche Vorratsdatenspeicherung als rechtswidrig

21. November 2021
Europäischer Gerichtshof: Gutachten betrachtet deutsche Vorratsdatenspeicherung als rechtswidrig
Kultur & Gesellschaft
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Foto: Symbolbild

Luxemburg/Berlin. Der Europäische Gerichtshof (EuGH), der in letzter Zeit vor allem durch diskussionswürdige Urteile gegen Polen und Ungarn von sich reden macht, hat nun zur Abwechslung einmal rundum sinnvoll entschieden – und zwar in einem Gutachten, das der Vorratsdatenspeicherung in Deutschland eine deutliche Abfuhr erteilt.

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Generalanwalt Campos Sánchez-Bordona bekräftigte in seiner Einschätzung vom Donnerstag vorherige EuGH-Urteile, nach denen die allgemeine und unterschiedslose Vorratsdatenspeicherung nur bei einer ernsten Bedrohung für die nationale Sicherheit erlaubt ist.

Hintergrund des Gutachtens (C-793/19) ist unter anderem ein Rechtsstreit der Bundesnetzagentur und des Internetproviders SpaceNet mit der Telekom. Die Unternehmen wehren sich gegen eine Vorschrift, bestimmte Daten für den Zugriff der Behörden aufzubewahren. Das Telekommunikationsgesetz verpflichtet Internetprovider und Telefonabieter dazu, Daten wie IP-Adressen und Rufnummern zu erfassen und zu speichern. Die Bundesnetzagentur hatte die deutsche Regelung jedoch 2017 auf Eis gelegt.

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Der EuGH hatte vor dem Hintergrund anderer Fälle bereits im Oktober vergangenen Jahres entschieden, daß die Vorratsdatenspeicherung grundsätzlich rechtswidrig ist. Ausnahmen seien aber möglich, wenn es etwa um den konkreten Fall einer Bedrohung der nationalen Sicherheit gehe. Ähnlich hatte der EuGH schon 2016 geurteilt.

Das Gutachten von Sánchez-Bordona ist für die EuGH-Richter zwar nicht bindend, häufig orientieren sie sich aber daran. Ein Urteil über die deutsche Regelung dürfte erst in einigen Monaten fallen. (rk)

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Ein Kommentar

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