Warschau. Wegen seiner Justizreform sieht sich Polen seit geraumer Zeit mit heftiger Kritik und inzwischen auch handfesten Sanktionen vonseiten der EU konfrontiert. Brüssel sieht in der polnischen Justizreform einen Angriff auf die Demokratie und die richterliche Unabhängigkeit.
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Nun schießt Polen zurück – und hat sich dafür einen denkbar verwundbaren Punkt ausgesucht – nämlich die bundesdeutsche Praxis der Richterernennung. Warschau will nun in gleicher Weise vor den Europäischen Gerichtshof ziehen wie die EU und das System der deutschen Richterernennung auf seine Rechtsstaatlichkeit hin überprüfen lassen.
Er werde einen entsprechenden Antrag im Kabinett stellen, kündigte der polnische Justizminister Zbigniew Ziobro am Montag an. Gegen Deutschland solle ein Verfahren angestrengt werden, weil die „Politisierung“ der Richternominierung gegen EU-Verträge verstoße.
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Ziobro sagte, wenn der EuGH der Auffassung sei, daß die Beteiligung von Politikern an der Auswahlprozedur für Richter in Polen die Unabhängigkeit dieser Richter infrage stelle, dann stelle Polen nun die Frage, welchen Einfluß eine vergleichbare Beteiligung auf die Unabhängigkeit künftiger Richter am BGH habe.
Ziobro argumentiert, in Deutschland würden Richter für den BGH vom Richterwahlausschuß gewählt, der ebenfalls – wie in Polen – nur aus Politikern bestehe. Dem Gremium gehören die 16 Justizminister der Länder sowie 16 weitere Mitglieder an, die vom Bundestag bestimmt werden. Damit sei der Ausschuß sogar stärker politisiert als Polens Landesjustizrat, sagte Ziobro. Diesem gehören 17 Richter, sechs Parlamentsabgeordnete sowie zwei von der Regierung entsandte Mitglieder an.
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Die Bundesregierung hat Polens Vorhaben noch nicht kommentiert. Sie tut gut daran, den Ball flachzuhalten. Denn nicht nur die Richterauswahl am BGH, sondern erst recht die am obersten deutschen Gericht, dem Karlsruher Bundesverfassungsgericht, böte Kritikern Anlaß Genug, ein Faß aufzumachen. Auch die dortigen Richter werden ausschließlich von Politikern und Parteien vorgeschlagen. (mü)
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Der Staatsrechtler Hans Herbert von Arnim übte vor Jahren mit seiner Feststellung „Die Parteien haben sich den Staat zur Beute gemacht“ scharfe Kritik an der politischen Praxis in Deutschland (dazu sein Buch „Volksparteien ohne Volk – Das Versagen der Demokratie). Zu dieser Praxis gehört auch, daß die Richter am Bundesgerichtshof (BGH) sowie die obersten Richter am Bundesverfassungsgericht (BVerfG), obwohl sie politisch neutral zu sein haben, dennoch ausschließlich von Politikern und Parteien in ihre Ämter gewählt werden. Wurde denn vom BVerfG untersucht, ob Kanzlerin Merkel durch ihre Grenzöffnung 2015, die den „Flüchtlings“-Tsunami zur Folge hatte, gegen ihren geleisteten Amtseid „Schaden vom deutschen Volk abzuwenden“ verstoßen hat?
Von Arnim wendet sich aber auch den haarsträubenden Zuständen in der Führungsebene der Europäischen Union zu. In seinem Buch „Das Europa-Komplott – Wie EU-Funktionäre unsere Demokratie verscherbeln“ beschreibt er die Selbstbereicherung und Verschwendungssucht der EU-Funktionäre. Seine Bilanz ist wahrhaft erschreckend und spottet allen demokratischen Maßstäben.
EU-Kommissionspräsidentin Ursula von der Leyen sollte angesichts dessen den Ball besser flachhalten, wenn sie bestimmten – und zwar patriotischen – EU-Mitglieds-Regierungen einen Mangel an Rechtsstaatlichkeit vorwirft!
Es wäre gut wenn die Polen die Erkenntnisse über die sagen wir mal 100 wichtigsten BRD Richter allgemein zugänglich machen würden. Auch der Familiäre Hintergrund, also Abkömmlinge von ehemaligen Ostzonen Richtern. Die totalitäre Sozialistische Grundeinstellung ist ja da fast Genetisch bedingt. Wenn das Bundesverfassungsgericht zb. den BND lahmlegt, ist das nur so zu erklären. Hass auf die Deutsche Bevölkerung.
Wer im Glashaus sitzt … !!!
Wie ernst nimmt man die Bestimmungen des Grundgesetzes?