Berlin. Es klingt wie nach einem schlechten Film: Unternehmer, die darüber nachdenken, im Fall einer rot-rot-grünen Regierung Deutschland zu verlassen, sollten wissen, daß mit Jahresbeginn 2022 die Wegzugsbesteuerung nach § 6 AStG verschärft ist. Heißt im Klartext: es wird schwieriger, Deutschland zu verlassen. Der Bundesrat hat am 25. Juni 2021 der Neuregelung zugestimmt.
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Betroffen von der Wegzugsbesteuerung ist – nach bestehender Regelungslage – jeder, der innerhalb der letzten fünf Jahre mittel- oder unmittelbar zu mindestens 1 Prozent an einer in- oder ausländischen Kapitalgesellschaft (z.B. GmbH, AG) beteiligt war und seit mindestens 10 Jahren in Deutschland unbeschränkt steuerpflichtig ist. Unternehmer, die wegziehen, werden so behandelt, als hätten sie ihre Anteile an der Kapitalgesellschaft verkauft.
Der Staat besteuert dabei einen angenommenen Gewinn auf den Verkauf von Geschäftsanteilen. Dies gilt unabhängig davon, ob der Unternehmer bzw. Anteilseigner überhaupt einen Verkauf beabsichtigt. Dazu ermittelt das Finanzamt die Differenz aus Buchwert und Verkehrswert der Firma und veranlagt diese als Einkommen. Die Besteuerung erfolgt im Wege des Teileinkünfteverfahrens.
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Bisher wurde beim Umzug in ein anderes EU/EWR-Land eine Dauerstundung gewährt. Diese Stundung erfolgte zeitlich unbefristet und zinslos. Erst dann, wenn der Unternehmer in ein Nicht-EU-Land zog oder seine Kapitalgesellschaftsanteile tatsächlich verkaufte, wurde die Steuer auch fällig. Das ist ab dem 1. Januar kommenden Jahres aufgrund der Gesetzesänderung anders. Unternehmer, die in ein anderes EU/EWR-Land ziehen, müssen die Steuer sofort zahlen. Es kann lediglich eine Ratenzahlung über 7 Jahre vereinbart werden, aber in diesem Fall wird eine Sicherheitsleistung gefordert.
Es ist ein offenes Geheimnis, daß die fatale Neuregelung vor allem von SPD, Grünen und Linken befürwortet wird, da sie befürchten müssen, daß bei einer Umsetzung ihrer Steuerpläne vermehrt Unternehmer das Land verlassen wollen. Um den Wegzug der abgabeträchtigen Unternehmer zu verhindern, gibt es aber auch noch weitere Pläne.
Angekündigt sind unter anderem eine Erhöhung der Einkommensteuer (die Linke fordert: bis zu 75 %), eine einmalige Vermögensabgabe für Besserverdienende, die Wiedereinführung der Vermögensteuer und die Abschaffung der Abgeltungsteuer. (se)
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Zitat; „Die EU setzt mit ihrem ‚Green Deal‘ alles auf eine Karte. Für Europa brechen schwierige Zeiten an – ohne, dass dem Weltklima wirklich geholfen wäre.“ ?
gibt es aber auch noch weitere Pläne.“…Daran kann man nicht zweifeln.! Die Schlinge zieht sich zu.
Ein Unternehmer stellt sich jetzt auf den Wiederaufbau ein
Die Wettermuhme jenseits des großen Teichs wird ihr HAARP noch mal voll aufdrehen. Ahrtal war Vorgeschmack.
Da heißt es Betriebsvermögen schützen.
Im Inland oder befreundeten(!) Ausland.
Möglichkeit der Rückversicherung:
Beteiligungen chinesischer Unternehmen,
wie z.B. Tollerort.
[…] Die stille Wiederkehr der Mauer: Wegzug aus Deutschland wird ab 2022 teuer […]