Hamburg. In Hamburg hat jetzt ein Gericht dem Eilantrag eines Hochzeitpaares stattgeben, ihre Feier in einem Hamburger Hotel vom durch die Coronaverordnung erteilten Tanzverbot zu befreien.
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Das Hochzeitspaar will am kommenden Wochenende in einem Veranstaltungsraum eines Hamburger Hotels ihre Hochzeitfeier veranstalten, an der 51 Personen über 14 Jahre teilnehmen sollen, von denen 41 vollständig gegen Covid-19 geimpft sind. Nach der Entscheidung des Hamburger Verwaltungsgerichts vom Dienstag handelt es sich damit um eine private Feierlichkeit mit bis zu zehn Personen, weil die vollständig geimpften Teilnehmer aufgrund der Vorgaben der COVID-19-Verordnung „außer Betracht bleiben müßten“. Damit sei das nach der Coronavirus-Eindämmungsverordnung für private Feierlichkeiten in Veranstaltungsräumen geltende Tanzverbot für diese Hochzeitsfeier „unverhältnismäßig und damit verfassungswidrig“, urteilte das Gericht im Eilverfahren.
Nach Auffassung der Kammer gehe von der von den Antragstellern geplanten Hochzeitsfeier ein derart niedriges Infektionsrisiko aus, daß das absolute Tanzverbot nicht mehr gerechtfertigt sei. (rk)
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