Detmolder Richter: Die Impf-Apartheid ist verfassungsrechtlich bedenklich

16. August 2021
Detmolder Richter: Die Impf-Apartheid ist verfassungsrechtlich bedenklich
National
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Foto: Symbolbild

Berlin. Politiker so ziemlich aller etablierten Parteien sind sich einig darüber, daß Nichtgeimpfte schon bald weitgehend vom öffentlichen Leben ausgeschlossen werden und massiv benachteiligt werden sollen. Es liegt auf der Hand, daß solche Überlegungen nicht mit dem Grundgesetz in Einklang zu bringen sind, das eine Reihe unveräußerlicher Grundrechte garantiert.

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Auch Friedrich Straetmanns, Richter am Sozialgericht Detmold, sieht die verfassungsgrechtliche Fragwürdigkeit der neuen Bestimmungen, die am 10. August in der gemeinsamen Kanzlerrunde mit den Ministerpräsidenten der Länder auf den Weg gebracht wurden.

Straetmanns, der rechtspolitischer Sprecher der Partei Die Linke und Richter am Sozialgericht Detmold ist, erklärte NDR Info, daß es sich bei den Restriktionen um Grundrechtseinschränkungen handle – aber auch Ungeimpfte seien Grundrechtsträger: „Pauschal zu sagen, nur weil jemand nicht geimpft ist, wird er mit bestimmten Einschränkungen belegt, ist aus meiner Sicht verfassungsrechtlich nicht ausreichend.“

„Focus online“ gegenüber erklärte Straetmann außerdem, daß das Ganze verfassungsrechtlich „ein heikles Thema“ sei. Im Einzelfall, wenn es medizinisch bewiesen sei, daß ein höheres Risiko von Ungeimpften ausgehe, könnten zwar Einschränkungen verhängt werden. Pauschale Erlasse von Beschränkungen für Ungeimpfte sehe er jedoch „sehr kritisch“. Er bezweifelt auch, daß die geplanten Einschränkungen des Bundesgesundheitsministers eine solide wissenschaftliche Basis haben, und forderte, daß die Regierung diesbezüglich ihre Quellen offenlegen müsse.

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Falls es dazu kommen sollte, daß Ungeimpfte von Bereichen des öffentlichen Lebens ausgeschlossen werden, müsse der Staat auch über Entschädigungsleistungen nachdenken: „Die Entschädigungsüberlegungen sind eine spontane Idee. Aber natürlich führen Einschränkungen zu ökonomischen Auswirkungen für diese Gruppe.“ Davon seien auch Gewerbetreibende und Veranstalter betroffen. Die Regierung müsse sich überlegen, wie man die Auswirkungen für derartige Einschränkungen finanziell ausgleiche. Ansonsten könnten kleine Firmen und Gewerbe sterben. (st)

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2 Kommentare

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