Karlsruhe. Da ist Unmut vorprogrammiert: das Bundesverfassungsgericht hat jetzt die von Sachsen-Anhalt im Dezember blockierte Erhöhung des Rundfunkbeitrags vorläufig in Kraft gesetzt. Sachsen-Anhalt habe die im Grundgesetz gesicherte Rundfunkfreiheit verletzt, weil es dem vereinbarten Staatsvertrag nicht zugestimmt habe, entschieden die Karlsruher Richter in höchst eigenwilliger Interpretation der Rundfunkfreiheit (von der im Grundgesetz nirgends die Rede ist). Der Rundfunkbeitrag steigt damit um monatlich 86 Cent auf 18,36 Euro.
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Die Begründung der Karlsruher Richter dürfte auch wegen eines anderen Passus‘ in der Begründung noch für Diskussionen sorgen. Denn im Beschluß heißt es außerdem, in Zeiten „vermehrten komplexen Informationsaufkommens einerseits und von einseitigen Darstellungen, Filterblasen, Fake News, Deep Fakes andererseits“ wachse die Bedeutung des beitragsfinanzierten öffentlich-rechtlichen Rundfunks. Die Sender sollten die Wirklichkeit durch „authentische, sorgfältig recherchierte Informationen, die Fakten und Meinungen auseinanderhalten“, unverzerrt darstellen und das Sensationelle nicht in den Vordergrund rücken. Viele Nutzer der „Öffentlich-Rechtlichen“ sehen allerdings gerade das längst als nicht mehr als gegeben an.
Die Rundfunkgebühren sind in Deutschland obligat und müssen grundsätzlich von jedem abgeführt werden, auch wenn er gar kein Rundfunk- oder Fernsehgerät in seinem Haushalt hat. Daß der monatliche Betrag jetzt auch noch aufgestockt wird, wird bei vielen auf wenig Gegenliebe stoßen. Derzeit gibt es bereits rund fünf Millionen säumige Beitragszahler in Deutschland. (st)
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Zu den öffentlich rechtlichen Sendeanstalten gehören bekanntlich die ARD-Sender, das ZDF und Deutschlandradio (Deutschlandfunk und Deutschlandradio Kultur). Sie alle haben mehr oder weniger eine linke Schlagseite, was sich an zahlreichen ihrer Sendebeiträge festmachen läßt. Außenpolitisch sind sie ganz auf Linie mit der rußlandfeindlichen (Putin und Orban, obwohl Ungar) Politik des Westens, innenpolitisch sind sie bestrebt, die rechtsbürgerliche Alternative für Deutschland als „Gefahr von rechts“ erscheinen zu lassen.
Diese Praxis der Öffentlich Rechtlichen ließe sich durchaus als „subtile Indoktrination von links“ umschreiben. Und zu dieser Praxis gehört auch, bestimmte Vorkommnisse, die die parlamentarische sowie die nicht-parlamentarische Linke in Mißkredit bringen könnten, nicht zu erwähnen. Als zwei Beispiele nenne ich hier den Antifa-Terror an deutschen Universitäten und die Buch-Äußerung vom Co-Chef der Grünen, Robert Habeck: „Vaterlandsliebe fand ich stets zum Kotzen“.
Nun sind die GEZ-Zwangsgebühren – „Zwangsgebühren“ deshalb, weil diese auch Haushalte zahlen müssen, die gar kein Empfangsgerät besitzen – mit dem Segen des Bundesverfassungsgerichts (BVerfG) erhöht worden. Für politisch rechts eingestellte Bürger verschärft sich damit die absurde Situation, daß sie für die Quasi-Diskriminierung durch die Öffentlich Rechtlichen auch noch höhere Gebühren zahlen müssen. Alles in allem ist das ein Mißbrauch der sogenannten „Rundfunkfreiheit“!
In diesem Kontext wäre es interessant zu erfahren, wie hoch die Gehälter der Intendanten und der Programmacher der öffentlich rechtlichen Sendeanstalten sind.
Eine Anmerkung in eigener Sache:
„Programmacher“ (letzte Zeile) ist kein Tipfehler. Die moderne Schreibung (Programmmacher) lehne ich entschieden ab! Sie wurde nämlich nur deshalb eingeführt, weil heutzutage viele deutsche Schüler nicht in der Lage sind, die Regeln, die zum geschriebenen Deutsch gehören, zu begreifen.
Für diesen Schrott noch mehr bezahlen??
Ist für mich nur noch sagenhaft!
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