Auch Italien auf LGBTI-Kurs: Künftig Haft und Geldstrafen für „Homophobie“

28. Juni 2021
Auch Italien auf LGBTI-Kurs: Künftig Haft und Geldstrafen für „Homophobie“
International
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Foto: Symbolbild

Rom. Im Streit um das neue Zentralthema der Politik, die Rechte von Schwulen und LGBTI-Minderheiten, zeichnet sich ein neuer Konfliktherd ab. Der Vatikan hat jetzt in einem offiziellen Schreiben die italienische Regierung zur Änderung eines Gesetzesentwurfs gegen „Homophobie“ aufgerufen, das derzeit im Parlament in Rom diskutiert wird. Der Entwurf, der homosexuelle Menschen vor „homophoben“ Beleidigungen, Aggressionen oder Gewalt schützen soll, verstoße in einigen Punkten gegen das 1929 zwischen Italien und dem Vatikan abgeschlossene Konkordat, das die Beziehungen zwischen den beiden Staaten regelt, heißt es in dem Schreiben.

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Der Brief wurde vom Außenbeauftragten des Vatikan, Erzbischof Paul Gallagher, in der italienischen Botschaft beim Heiligen Stuhl übermittelt, berichtete die Mailänder Tageszeitung „Corriere della Sera“. Laut dem Blatt befürchte die Kirche Verletzungen der Meinungsfreiheit, was die Gemeinschaft der Katholiken in Italien belasten würde.

Der Gesetzesentwurf, der derzeit im römischen Parlament diskutiert wird, stellt im Strafgesetzbuch „Homophobie“ mit Rassismus und Haß aus religiösen Gründen gleich. Damit würden jene Passagen des italienischen Strafgesetzbuches, die bereits jetzt rassistisch, ethnisch oder religiös motivierte Diskriminierung mit Freiheitsstrafen belegen, ergänzt um die Tatbestände der Diskriminierung aufgrund von Geschlecht, Gender, sexueller Orientierung, Geschlechtsidentität oder Behinderung. Für diejenigen, die zu homophober Diskriminierung oder Gewalt anstiften, sind bis zu vier Jahre Freiheitsstrafe vorgesehen, so wie derzeit schon bei rassistischer Diskriminierung.

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Der Gesetzesentwurf, verfaßt vom sozialdemokratischen Parlamentarier Alessandro Zan, sieht hohe Geldstrafen für Diskriminierung wegen sexueller Orientierung vor. Drohungen, Angriffe oder Mobbing könnten mit bis zu vier Jahren Haft geahndet werden. Dasselbe gilt für „Haßreden“ gegen Menschen wegen deren „Geschlecht, sexueller Orientierung oder sexueller Identifizierung“. Außerdem soll der 17. Mai laut dem Entwurf zum nationalen „Tag gegen Homophobie“ erklärt werden. (mü)

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2 Kommentare

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