Sensationsurteil in Slowenien: Corona-Maßnahmen waren verfassungswidrig

4. Juni 2021
Sensationsurteil in Slowenien: Corona-Maßnahmen waren verfassungswidrig
International
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Foto: Symbolbild

Maribor/Marburg a.d. Drau. Ein Paukenschlag, der eigentlich Signalwirkung auch für die Rechtsprechung in anderen EU-Ländern entfalten müßte: in Slowenien stellte nun das dortige Verfassungsgericht fest, daß die Einschränkungen der Bewegungs- und Versammlungsfreiheit, die im Vorjahr von der Regierung zur Corona-Bekämpfung verhängt worden waren, verfassungswidrig waren. Die aktuell noch geltenden Infektionsschutzgesetze müssen binnen zwei Monaten korrigiert werden.

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Das Urteil bezieht sich auf Verordnungen, die zwischen April und Oktober 2020 verabschiedet wurden. Viele Maßnahmen, die nun für verfassungswidrig erklärt wurden, darunter die Ausgangssperre, das Reiseverbot zwischen Gemeinden und Regionen sowie das Versammlungsverbot, sind in Slowenien freilich inzwischen ohnehin nicht mehr in Kraft.

Das Infektionsschutzgesetz habe der Regierung deutlich zu viel Spielraum bei den Maßnahmen überlassen, befand das Verfassungsgericht. So konnte sie nach eigenem Ermessen die Art und Weise, den Umfang und die Dauer der Einschränkungen festlegen, mit denen in die Bewegungsfreiheit aller Bewohner Sloweniens eingegriffen wurde. Sie habe auch frei bestimmen können, wie lange und in welchem Ausmaß Versammlungen auf öffentlichen Plätzen verboten seien. Das Gesetz habe auch keine Sicherungen vorgegeben, um das freie Ermessen der Regierung einzuschränken, hieß es in dem Urteil.

Für diejenigen, die wegen Verstößen gegen die Verordnungen in der Vergangenheit mit Geldstrafen belegt wurden und noch offene Verfahren laufen haben, sollen die Verfahren nun eingestellt werden. Auf die bereits abgeschlossenen Verfahren soll das Urteil aber keine Wirkung haben.

Ähnliche Urteile sind auch aus Österreich bekannt. (mü)

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Ein Kommentar

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