Funktionierende Demokratie: Schweizer dürfen über Corona-Restriktionen abstimmen

14. Mai 2021
Funktionierende Demokratie: Schweizer dürfen über Corona-Restriktionen abstimmen
Kultur & Gesellschaft
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Foto: Symbolbild

Bern. Die Schweiz ist das erste und bisher einzige Land, in dem die Bevölkerung direkt über die Corona-Gesetzgebung ihrer Regierung wird abstimmen können. Am 13. Juni wird es dazu ein Referendum geben.

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Auch in der Schweiz hatte die Regierung zahlreiche einschneidende Maßnahmen beschlossen. Die Regierung in Bern mußte dafür auf das Notrecht zurückgreifen, das allerdings auf sechs Monate befristet ist. Um die Maßnahmen weiterführen zu können, erarbeiteten Bundesrat und Parlament das Covid-19-Gesetz. Das Parlament verabschiedete das Gesetz am 25. September und setzte es sofort in Kraft. Vielen Schweizern und auch einigen der eidgenössischen Parteien geht das gegen den Strich – sie wollen die Volksabstimmung.

Die Kampagne für ein „Ja“ im Referendum wird von Sozialdemokraten (SP), Liberalen (FDP), der Mitte-Partei, den Grünen, den Grünliberalen und der EVP (Evangelische Volkspartei) gemeinsam bestritten. Aus Sicht der rechtskonservativen SVP (Schweizerische Volkspartei) ist das Gesetz sogar komplett verfehlt.

Das Referendum gegen das Gesetz hat der „Verein der Verfassungsfreunde“ durchgesetzt, der 90.000 Unterschriften dafür gesammelt hatte. Diese kritisieren auch die schnelle Zulassung neuer Impfstoffe und Medikamente sowie die Aufforderung zur Impfung. Derzeit sammelt der Verein Unterschriften für die Volksinitiative „Stopp-Impfpflicht“. (mü)

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Ein Kommentar

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