Berlin. Zwar nicht die ganze Fraktion, die derzeit noch 88 Abgeordnete zählt, zumindest aber vier Bundestagsabgeordnete der AfD haben jetzt eine gemeinsame Verfassungsbeschwerde gegen die Änderung des Infektionsschutzgesetzes („Bundes-Notbremse“) eingebracht.
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„Das Urteil wird zeigen, ob die Grundrechte wirklich unverletzlich sind oder Regierungen diese auch in anderen Situationen, etwa nach Ausrufen eines ‚Klimanotstandes‘, willkürlich außer Kraft setzen können“, kommentierte Vize-Fraktionschefin Beatrix von Storch den Schritt gegenüber der dpa.
Mitautoren der Beschwerde sind neben ihr auch Sebastian Münzenmaier, Christian Wirth und Enrico Komning. „Vor allem die in dem Gesetz vorgesehenen Ausgangsbeschränkungen schränken pauschal und unverhältnismäßig zentrale vom Grundgesetz garantierte Grundrechte wie die Freiheit der Person, die Freizügigkeit sowie die allgemeine Handlungsfreiheit ein“, kritisierte der Abgeordnete Komning. (rk)
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