Weimar. Wegen seines bundesweit beachteten Urteils, mit dem er zwei Weimarer Schulen den Maskenzwang für Kinder und obligate Corona-Tests untersagte, wird jetzt gegen den Familienrichter Christian D. ermittelt. Sogar eine Hausdurchsuchung fand bei ihm statt (wir berichteten).
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Das Netzwerk Kritischer Richter und Staatsanwälte (KRiStA) zeigt sich darüber entsetzt und kritisiert einen „krassen Eingriff in die richterliche Unabhängigkeit“.
Ermittlungsverfahren und Durchsuchungen gegen einen unabhängigen Richter seien geeignet, „ein Klima der Einschüchterung zu schaffen und andere Kollegen, die dieselbe Rechtsauffassung vertreten, abzuschrecken“, erklärte KRiStA-Sprecher Oliver Nölken. Es spreche vieles dafür, daß die Staatsanwaltschaft und der Ermittlungsrichter, der die Durchsuchungsanordnung erlassen habe, „bereits die Voraussetzungen der Strafbarkeit nicht sauber geprüft hätten“.
In einem 17-seitigen Aufsatz unter dem Titel „Corona-Maßnahmen vor dem Familiengericht – eine ungewöhnliche Entwicklung“ kommt das Netzwerk zu dem Ergebnis, daß die Entscheidungen der Amtsgerichte in Weimar und Weilheim, das in einem Kinderschutzverfahren ähnlich entschieden hatte, „formal, insbesondere betreffend die familiengerichtliche Zuständigkeit, nicht zu beanstanden sind“.
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Man könne allerdings nachvollziehen, „daß die Beschlüsse der Amtsgerichte Weimar und Weilheim für manche Juristen wie Nicht-Juristen ungewöhnlich anmuten. Sie betreten in ihrer Konsequenz juristisches Neuland, und sie sind gewiß alles andere als alltäglich“, fassen die Juristen zusammen.
Die Hausdurchsuchung bei dem Weimarer Richter hat unterdessen auch in den sozialen Medien für Kritik gesorgt. Für den 1. Mai ist eine Gedenkveranstaltung vor dem Weimarer Amtsgericht geplant, wie aus den Versammlungsanmeldungen der Stadt hervorgeht. „Wir Gedenken der Grund- und Menschenrechte, die im April 2021 in Weimar beerdigt worden sind“, so das Thema der Veranstaltung. Laut einem Eintrag im Telegram-Kanal des Anwalts, Aktivisten und Bürgerrechtlers Markus Haintz will dieser am 1. Mai um 14 Uhr gemeinsam mit Rechtsanwältin Beate Bahner und dem Kollegen Ralf Ludwig vor dem Gericht je eine weiße Rose und eine Kerze niederlegen. (rk)
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