Jena/Berlin. Das von Kanzlerin Merkel geplante neue Infektionsschutzgesetz, das auf eine Entmachtung der Bundesländer hinausläuft, könnte sich auch unter medizinischen Aspekten geradezu als Schuß in den Ofen erweisen. Diese Auffassung hat jetzt die Rechtswissenschaftlerin Anna Leisner-Egensperger vertreten. Eine pauschale Ausgangssperre sei rechtlich nicht haltbar und könnte „die Ausbreitung des Virus sogar noch befördern“.
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Anna Leisner-Egensperger ist Inhaberin des Lehrstuhls für Öffentliches Recht an der Friedrich-Schiller-Universität in Jena. Im Interview mit der „Welt“ kritisiert sie das von der Bundesregierung geplante Infektionsschutzgesetz in mehrfacher Hinsicht.
Zum einen werden der deutsche Föderalismus durch die gestutzten Kompetenz der Länder ein Stückweit „delegitimiert“, argumentiert sie. Auch seien gerade einschneidende Regelungen wie die Ausgangssperre verfassungsrechtlich sehr problematisch.
Aber auch unter medizinischen Aspekten seien Ausgangssperren kontraproduktiv: es sei inzwischen wissenschaftlich erwiesen, daß sich Menschen draußen nur selten ansteckten. „Wenn man nachts nun alle in die Innenräume zwingt, könnte man die Ausbreitung des Virus sogar noch befördern“, so Leisner-Egensperger. Sie könne sich nicht vorstellen, daß es irgendein Gericht in Deutschland gäbe, daß bei einer solch allgemeinen Ausgangsbeschränkung keine Probleme mit der Verhältnismäßigkeit sähe. (rk)
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Was haben nächtliche Ausgangssperren eigentlich für einen Sinn? Aufgrund des deutlich geringeren Kfz-Verkehrs ist nachts die Luft – gerade in den Städten – sauberer und frischer als tagsüber. Daß „drinnen in geschlossenen Räumen“ die Ansteckungsgefahr mit dem Coronavirus größer als „des nachts draußen“ ist, sagt doch schon der gesunde Menschenverstand!
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