Weimar/Weilheim/Magdeburg. Weimar war nur der Auftakt: auch wenn das dortige Sensationsurteil vom Montag, mit dem das Weimarer Amtsgericht die Maskenpflicht an zwei Schulen untersagt hatte, jetzt juristisch angefochten werden soll – weitere Gerichte ziehen nach. Ein Familiengericht im bayerischen Weilheim entschied ebenfalls gegen den Maskenzwang, und in Magdeburg wurden die Schnelltests für Schüler verworfen.
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Das Weilheimer Gericht ordnete am Dienstag an, daß die Schulleitung einem Kind nicht mehr das Tragen einer Mund-Nasen-Bedeckung auf dem Schulgelände vorschreiben dürfe. Wie eine Sprecherin des Gerichtes mitteilte, gelte die Entscheidung allerdings nur für diesen Einzelfall (Az.: 2 F 192/21).
Geklagt hatten die Eltern des Kindes. Wie der Bayerische Rundfunk berichtet, sei die Schülerin der Realschule Schlehdorf seit letzten Oktober aufgrund eines Attests von der Maskenpflicht befreit gewesen. Die Schulleitung habe jedoch auf einem neuen Attest bestanden.
Das Gericht sah durch die an der Realschule geltenden Corona-Vorschriften eine Kindeswohlgefährdung als gegeben an.
Ebenfalls am Dienstag kippte das Verwaltungsgericht Magdeburg (Az.: 7 B 80/21 MD) die Schnelltestpflicht an Schulen in Sachsen-Anhalt – fürs erste. Zuvor hatte ein Elternpaar aus Osterburg einen entsprechenden Eilantrag gestellt. Die Möglichkeit zur freiwilligen Testung bleibt an den Schulen jedoch weiterhin bestehen. (rk)
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