Die neuen Prioritäten der Polizei: Acht Beamte stürmen privaten Kochabend

5. März 2021
Die neuen Prioritäten der Polizei: Acht Beamte stürmen privaten Kochabend
Kultur & Gesellschaft
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Foto: Symbolbild

Essen. Immer wieder machten Medienberichte in den letzten Monaten auf neue – und durchaus fragwürdige – Prioritäten der Polizei in Corona-Zeiten aufmerksam. Wiederholt lösten Beamte etwa „illegale“ Skat-Abende, aber selbst Kindergeburtstage auf.

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Aus Essen jetzt erneut ein Fall dieser Art. Dort suchte wegen angeblicher „Gefahr im Verzuge“ am letzten Freitagabend (26. Februar) ein Kommando mit acht Einsatzbeamten die Wohnung eines 41jährigen Diplom-Kaufmanns heim. Der Anlaß des Polizeibesuchs war ein vermuteter Verstoß gegen die Corona-Verordnung. Der Wohnungsinhaber hatte Besuch von einem Freund zum Kochen und Abendessen. Man habe gequatscht und etwas lauter Musik gehört.

Zunächst waren Mitarbeiter des Ordnungsamtes selbst durch die laute Musik auf der Terrasse aufmerksam geworden. Sie stellten den Wohnungsbesitzer zur Rede, der zur Antwort gab, man erwarte noch eine zweistellige Personenzahl als Gäste. Vermutlich aufgrund dieser Aussage stand 30 Minuten später die Polizei vor der Tür, denn in der NRW-Coronaverordnung ist unter §2 (1) aufgeführt: „Partys und vergleichbare Feiern sind generell untersagt.“

Außer den beiden augenscheinlich leicht alkoholisierten Männern wurden dann aber keine weiteren Personen festgestellt, heißt es im Polizeibericht. Die beiden Heimgesuchten verweigerten den Beamten gegenüber aber Angaben zu ihrer Identität, woraufhin die Polizisten die Geldbörsen der beiden nach Ausweisdokumenten durchsuchten.

So wird Realität, was der unvermeidliche SPD-Gesundheitsexperte Lauterbach bereits im Oktober gefordert hatte: „Die Unverletzbarkeit der Wohnung darf kein Argument mehr für ausbleibende Kontrollen sein.“ Wichtigere Aufgaben wie etwa die Jagd auf Ganoven hat die Polizei ja offenbar nicht mehr. (rk)

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Ein Kommentar

  1. Markus Dopatka sagt:

    In dem Bericht ist ein großer Fehler. Es wird da von Polizei gesprochen. Die echte Polizei steht im Dienst der Bürger sie achtet und respektiert Gesetze und würde nicht ohne richterlichen Beschluss einfach eine Wohnung betreten.Als Ausnahme eine Wohnung zu betreten würde nur der Grundsatz „Gefahr im Verzug „gelten.Bei dem hier vorliegenden Fall war es also keine Polizei sondern an kann sie nicht mehr anders bezeichnen Regimeschergen.

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