Trotz abgelehntem Asylantrag: Über 10.000 Abgelehnte durften seit 2005 in Deutschland bleiben

15. Februar 2021
Trotz abgelehntem Asylantrag: Über 10.000 Abgelehnte durften seit 2005 in Deutschland bleiben
National
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Foto: Symbolbild

Berlin. Ausreisepflichtig abgelehnt – das hat in Deutschland noch lange nichts zu bedeuten. Tatsache ist: seit 2005 erhielten in Deutschland weit mehr als 10.000 Illegale doch noch eine Aufenthaltserlaubnis, deren Asylantrag eigentlich schon abgelehnt war und die Deutschland deshalb hätten verlassen müssen. Möglich macht diesen Irrsinn die sogenannte „Härtefallkommission“, die es seit 2005 gibt.

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In allen Bundesländern gibt es solche „Härtefallkommissionen“ – und jedes Jahr wenden sich zahlreiche abgelehnte Asylbewerber an die Gremien. Wie viele von ihnen am Ende Erfolg haben und in Deutschland bleiben dürfen, konnte bislang niemand genau sagen, eine offizielle Statistik dazu existiert nicht.

Das Wochenmagazin „Focus“ fragte jetzt in allen Bundesländern nach und erbat belastbare Zahlen. Die hat das Magazin nun bekommen: alles in allem mehr als 10.000 Abgelehnte kamen dank der „Härtefallkommisionen“ deutschlandweit doch noch in den Genuß eines Aufenthaltstitels.

Die tatsächliche Zahl dürfte sogar noch viel größer sein. Denn mehrere Länder konnten keine durchgehende Statistik für die vergangenen 16 Jahre erbringen und meldeten stattdessen nur Zahlen für ausgewählte Zeiträume.

Ein Trend läßt sich dennoch ablesen. Am entgegenkommendsten werden die Bleibe-Bitten abgelehnter Illegaler demnach in Thüringen, Niedersachsen und Berlin behandelt. Allein zwischen 2015 und 2020 bekamen in Niedersachsen 1456 Personen eine nachträgliche Aufenthaltserlaubnis zugebilligt. In Berlin waren es 1106. Das Bundesland mit den wenigsten genehmigten Härtefall-Anträgen ist Bremen mit 171 Bewilligungen seit 2006.

Die sogenannten „Härtefallkommissionen“ sind normalerweise mit Vertretern von Kirchen, Sozial- und Flüchtlingsverbänden, Ärzten und Vertretern von Kommunen und diversen Behörden besetzt – eine Klientel, die sich schnell für „humanitäre“ Anliegen erwärmen kann. Ist dies der Fall, wird der Vorgang an die obersten Landesbehörden weitergereicht. Dort kann laut Gesetz angeordnet werden, daß einem vollziehbar ausreisepflichtigen Ausländer ohne Duldungs-Status doch noch „eine Aufenthaltserlaubnis erteilt wird“. Und damit gehen die Behörden offenbar recht spendabel um. (rk)

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