Zahnarzt verweigert Corona-Impfung: Chef wegen Erpressung und Nötigung verklagt

13. Januar 2021
Zahnarzt verweigert Corona-Impfung: Chef wegen Erpressung und Nötigung verklagt
Kultur & Gesellschaft
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Foto: Symbolbild

Pfaffenhofen. Die Impfbereitschaft hält sich vor allem bei medizinischem Personal in Grenzen – das verwundert nicht: die Mediziner sind fachkundig und mißtrauen häufig der viel zu kurzen Testzeit der jetzt auf den Markt kommenden Impfstoffe.

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Ein Zahnarzt im bayerischen Pfaffenhofen wollte das nicht akzeptieren und versuchte seiner Belegschaft vielmehr eine Zwangsimpfung zu verordnen. Im Weigerungsfalle drohte er damit, kein Gehalt mehr zu bezahlen. Das brachte ihm nun allerdings Anzeigen bei der Staatsanwaltschaft und der Bundesärztekammer ein.

Geklagt hat der Münchner Wissenschaftler Christian Szabó gegen den Pfaffenhofener Zahnarzt Dr. Maximilian Weiland und dessen Praxiskollegin Dr. Nicole Klein. Die Strafanzeige lautet auf Erpressung und Nötigung. Szabó begründet sie damit, daß Mitarbeiter der Zahnarztpraxis „unter Generalverdacht (…), Patienten mit dem Corona-Virus anstecken zu können“, gestellt würden. Mitarbeiter unter Androhung arbeitsrechtlicher Konsequenzen dazu zu drängen, Abstriche an ihrem Recht auf körperliche Unversehrtheit zu machen, stelle darüber hinaus einen Verstoß gegen Bestimmungen des Strafrechts, aber auch gegen Regeln der Berufsausübung dar.

In der Belegschaft selbst soll es außer Szabó keinen Widerstand gegen die verordnete Impfung gegeben haben.

Experten machen unterdessen darauf aufmerksam, daß es arbeitsrechtlich nicht möglich sei, daß ein Arbeitgeber Mitarbeiter zur Teilnahme an einer Impfung zwingt, da es diesem nicht zustehe, Mitarbeitern die Teilnahme an medizinischen Behandlungen vorzuschreiben. Auch gebe es keine gesetzliche Vorschrift zur Impfung. Beobachter sehen das Vorgehen des Zahnarztes als Ausdruck eines drohenden indirekten Impfzwangs.

Bereits im Dezember hatte Szabó noch vor Zulassung eines Impfstoffs eine Verfassungsbeschwerde gegen eine „rechtswidrige Durchimpfung der Bevölkerung“ an das Bundesverfassungsgericht gerichtet. Szabó weist dort darauf hin, daß der in Deutschland zugelassene Corona-Impfstoff von Pfizer-BioNTech lediglich im Wege einer Notzulassung zur Verwendung freigegeben ist. Langjährige Beobachtungs- und Erfahrungswerte für eine reguläre Zulassung seien noch nicht vorhanden. (rk)

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3 Kommentare

  1. Winnetou Apatschi sagt:

    Was wer mit seinem Körper macht ist privateste Privatangelegenheit. Wer sich impfen lassen möchte, soll es tun. Wer nicht, der darf dadurch keine Nachteile erfahren. Ich verstehe eh nicht warum Geimpfte darauf bestehen, dass andere auch geimpft werden. Sie sind doch durch ihre Impfung geschützt.

  2. Mark sagt:

    Daß Impfungen sich nicht unbedingt gesundheitsfördernd auswirken, ist bereits hinlänglich bekannt. Desweiteren braucht man auch keine Impfungen, um mit einem Virus fertig zu werden.

    Im übrigen kenne ich mittlerweile sieben Fälle, also Leute, die mit dem Coronavirus angesteckt waren, darunter eine 92jährige Dame, ein Kleinkind und sonst Personen jeden Alters. Manche in Pflegeberufen. Sie alle waren in kurzer Zeit wieder vollständig genesen und wohlauf. Nach dem Verständnis mancher Mediziner handelt es sich um nichts weiter als eine von vielen Formen von Grippe. Das widerspricht natürlich der „Wissenschaft,“ die sich interessengebunden und immer schön brav im Sinne der politischen Macht verhält.

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