Die neuen Prioritäten der Polizei: „Illegale Skatrunde“ gesprengt

22. Dezember 2020
Die neuen Prioritäten der Polizei: „Illegale Skatrunde“ gesprengt
Kultur & Gesellschaft
5
Foto: Symbolbild

Kirchberg/Sachsen. Die Polizei setzt in der Corona-Krise neue Prioritäten: nicht mehr die Bekämpfung islamistischer Schwerverbrecher, sondern das Unterbinden von Glühwein-Trinken unter freiem Himmel und, wie jetzt in Sachsen geschehen, das Ausheben „illegaler“ (!) Skatrunden.

Abonniere jetzt:
>> Die starke Stimme für deutsche Interessen <<

Der Vorfall ereignete sich in Kirchberg bei Zwickau. Dort erhielt die Polizei einen Hinweis aus der Nachbarschaft und sprengte die Runde am Sonntagmorgen um 9.30 Uhr. Die drei Männer im Alter von 41 bis 64 Jahren hatten sich zu einer adventlichen Skatrunde verabredet. Sie wurden von der Polizei angewiesen, auseinanderzugehen, und erhielten jeweils eine Anzeige. Der Tatbestand „Teilnahme an Zusammenkünften bei Überschreiten der Personenanzahl“ wird in Sachsen mit einem Bußgeld von 150 Euro pro Person bestraft.

Durch das Vorgehen der Polizei wird eine Warnung von Bundesgesundheitsminister Jens Spahn in die Tat umgesetzt. Am 29. Oktober wurde Spahn in einem Interview beim Radiosender WDR2 von einem Hörer gefragt, ob er seine monatliche Skatrunde – mit drei Männern aus drei Haushalten – durchführen dürfe. Darauf antwortete Spahn, das sei „ein Haushalt zu viel“. (rk)

Fordern Sie hier ein kostenloses Leseexemplar des Deutschen Nachrichtenmagazins ZUERST! an oder abonnieren Sie hier noch heute die Stimme für deutsche Interessen!

Wer für die Krise gewappnet sein will, findet hier Informations- und Ausrüstungsmaterial:

https://netzladen.lesenundschenken.de/krisenbereit/

 5,545 Leser gesamt

5 Kommentare

  1. […] Die neuen Prioritäten der Polizei: „Illegale Skatrunde“ gesprengt — zuerst […]

  2. Wolfgang Schlichting sagt:

    Das Bußgeld wird den Skatspielern wahrscheinlich als zu niedrig erscheinen, denn die Sachsen haben als Ministerpräsidenten einen „Napoleon im Schubladenformat“ gewählt, weil sie so hart wie möglich bestraft werden wollen, eine Enteignung vom gesamten Hab und Gut in Verbindung mit einer Auspeitschung hätte den Sachsen wahrscheinlich besser gefallen.

    • E. Becken.-Landwehrs sagt:

      Dazu sollte man wissen, daß das OWiG seit 2007 (2. Bundesbereinigungsgesetz) nicht mehr gültig ist. Aber sie wenden es trotzdem an, weil die meisten nichts davon wissen.

  3. Braun, Michael sagt:

    Überall Wahn und Irrsinn!

Schreibe einen Kommentar

Die maximale Zeichenanzahl bei Kommentaren ist auf 2000 begrenzt.

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert.