Luxemburg. Ein wegweisendes Urteil des Europäischen Gerichtshofes (EuGH), das Sparer und Anleger aufhorchen lassen dürfte: ihre (Teil-)Enteignung zum Zweck der europäischen Bankenrettung ist rechtens. Diese Entscheidung könnte sich zum Präzedenzfall für vergleichbare künftige Situationen entwickeln.
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Der Fall: 2013, im Zuge der letzten Finanzkrise, hatten zypriotische Banken ein „Rettungspaket“ geschnürt und dabei auch Sparer und Einleger zur Kasse gebeten – insgesamt mit rund sechs Milliarden Euro. Die Betroffenen reagierten mit Empörung. Zahlreiche Entschädigungsklagen waren die Folge.
Doch nun hat der EU-Gerichtshof nach mehrjährigem Verfahren entschieden, daß die Eingriffe rechtens waren. Das Eigentumsrecht sei nicht „absolut“, argumentierten die Richter, sondern könne Einschränkungen unterliegen. Die mit den ESM-Hilfen verbundenen Maßnahmen seien nicht als unverhältnismäßiger oder nicht tragbarer Eingriff zu sehen. Eine Entscheidung, die bei künftigen Finanzkrisen teuer werden könnte – für die Bürger. (mü)
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Wer für die Krise gewappnet sein will, findet hier Informations- und Ausrüstungsmaterial:
[…] Das kann teuer werden: Beteiligung der Sparer an der Bankenrettung ist rechtens — zuerst […]
Das Geld auf der Bank gehört der Bank.
Es hat schon seinen Grund, warum die Nachfrage nach Gold steigt.
Es ist schon eine Wahrheit:
Sklaven haben kein Eigentum und Besitz auch nur beschränkt.
VIelleicht trifft es die Richtigen und sie lernen aus Schmerzen, dass die EU und der Euro Totgeburten waren um dem Rechtschaffenden das Geld aus den Rippen zu leiern. Das sollte so langsam klarmachen, dass die EU, der EURO und der EUGH sofort gekippt gehören.
Wer nach diesem Urteil bei Banken ein Sparkonto unterhält, wird wie bei den zypriotischen Sparern passiert, in absehbarer Zeit mit dem staatlichen Klammersack gepudert.