Kiel. Gehört Diskriminierung zukünftig zum Versicherungsalltag – wenn es nach dem Direktor des Instituts für Weltwirtschaft (IW), Michael Hüther, geht. In einem Gastbeitrag für das „Handelsblatt“ forderte Hüther jetzt, Impfverweigerer sollten künftig keinen Versicherungsschutz bei einer Corona-Erkrankung genießen.
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Wörtlich: „Zu prüfen wäre (…), ob Impfverweigerer (ohne medizinische Indikation) wegen der aus ihrem Verhalten resultierenden externen Effekte dadurch sanktioniert werden können, dass bei ihnen kein Versicherungsschutz im Falle einer Covid-19-Erkrankung besteht.“
Da die Betreffenden das Risiko offenkundig gering schätzten, sei für sie die subjektiv erachtete Eintrittswahrscheinlichkeit niedrig, der finanzielle Schaden bei Eintritt aber groß. „Das sollte Anreizwirkungen haben“, so Hüther.
Damit würden die Impfgegner nicht aus dem Gesundheitsschutz herausgenommen, sondern nur aus dessen solidarischer Finanzierung. Hüther: „Natürlich, das geht erst einmal nur in der Gesetzlichen Krankenversicherung. Und ja, es ist eine teilweise Abkehr des Solidarprinzips. Dem steht aber das Schutzinteresse der Solidargemeinschaft vor übergebührlicher Inanspruchnahme entgegen.“ (rk)
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Wer für die Krise gewappnet sein will, findet hier Informations- und Ausrüstungsmaterial:
Wer Impfzwang ausübt, haftet automatisch für ALLE Impfschäden der erzwungenen Impfungen!
Übrigens: „Das Institut für Weltwirtschaft an der Universität Kiel (IfW) [wird] zu gleichen Teilen vom Bund und der Gemeinschaft der Bundesländer finanziert (…) Das Institut [ist] eine unabhängige [???] Stiftung des öffentlichen Rechts des Landes Schleswig-Holstein.“ (lt. BRD-Online-Lexikon „Wikipedia“)
Nun – man kann sich generell auf die von der „Hohen Politik“ betonte Freiwilligkeit berufen, wenn man Impfgegner ist. Alles andere wäre Nötigung. Außerdem es gibt gute Gründe, Impfungen abzulehnen, auch wenn sie uns derzeit noch so sehr als die große Rettung angepriesen werden.
keinen Versicherungsschutz bei einer Corona-Erkrankung genießen.“ …NA SCHOEN, ABER VORAUSGESETZT, DASS SIE DIE KRANKENKASSE BEZAHLT HABEN..!! SOLLEN SIE 2MAL ZAHLEN?